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Kleinkinderschulen.
der Gehülfinnen auf den Charakter derselben sorgfältige Rücksicht genommen werdenmüßen. Unerläßliche Bedingung ist, daß sie Liebe für Kinder mit einem frommen Sinnverbinden, und daß sie einen inneren Beruf gerade für diese Art der Wirksamkeit in sichverspüren. Sie dürfen ihr Amt nicht als ein Gewerbe betrachten, sondern müßen indem leiblichen und geistigen Gedeihen der Kinder ihren höchsten Lohn finden. Nur aufdieser religiösen und sittlichen Grundlage kann dann auch jene Zufriedenheit mit ihrerLebensstellung sich entwickeln, welche ihnen den Kindern gegenüber die nothwendigeFreudigkeit und Freundlichkeit des ganzen Wesens und Verkehres giebt. Endlich müßensie auch körperlich gesund und, was die Vorsteher betrifft, noch kräftig genug sein, umdie nicht unbedeutenden Anstrengungen ihres Berufes zu überwinden. Eigentliche Leh-rer oder Lehrerinnen an diesen Anstalten zu beschäftigen, scheint weder nöthig,noch wird es leicht ausführbar sein. Einer Anstalt, die, wie wir voraussetzen, aus demHausvater, der Hausmutter und einer Wärterin besteht, können recht gut bis 50 Kinderanvertraut werden. Zwar will Zerrenner die Zahl der einer Anstalt zuzuweisendenKinder auf 30 beschränken, er betont mit Recht die vielen Hülfleistungen, deren sokleine Kinder bedürftig sind, und die Schwierigkeit, eine größere Menge derselben zuübersehen; aber er geht auch nicht von der Voraussetzung aus, die wir festgehaltenhaben, daß das leitende Personal aus drei Gliedern bestehe. Die Erfahrung hat seit-dem gelehrt, daß es ganz Wohl möglich ist, unter dieser Voraussetzung 50 und allen-falls auch einige Kinder mehr in der rechten Weise zu beaufsichtigen. Steigt die Zahlder Kinder noch höher, so ist auf je 20 Kinder eine Hülfswärterin mehr nöthig, dochscheint es nicht angemessen, auch wenn die Localität eine größere Anhäufung gestattete,die Zahl der in einer Anstalt zu versammelnden Kinder über 70—80 anwachsenzu lassen.
Das Local der Kleinkinderbewahranstalt wird, wie die Verhältnisse bei uns sind,selten durch selbständige und dem Zwecke derselben besonders gewidmete Gebäude darge-boten werden können. In England, wo sich mehrere wohlhabende Menschenfreundedieser Angelegenheit angenommen haben, sind nicht nur geeignete Baupläne für dieseAnstalten entworfen, sondern einzelne Anstalten dieser Art auch nach solchen Plänenwirtlich errichtet worden. Bei S. Wilderspin: „Ueber die frühzeitige Erziehung derKinder und die englischen Kleinlinderschulen re., übersetzt von Wertheimer, Wien 1828"sind dergleichen Pläne zu finden; wir würden dieselben indessen auf unsere Zustände,auch wenn uns die Mittel zu Gebote ständen, nicht ohne weiteres übertragen können,da die englische Kleinkinderschule weit mehr, als es nach unfern Ueberzeugungcn heilsamund durch unsre Schulverhältnisse geboten ist, den eigentlichen Elementarunterricht insich aufnimmt. Bei uns wird das nöthige Local gewöhnlich in PrivathSufern gemiethetwerden müßen. Es ist dabei zunächst darauf zu sehen, daß die Wohnung desleitenden Ehepaares nicht nur in demselben Hause sich befinde, sondern, wo möglich,in unmittelbarer Verbindung mit den zur Aufnahme der Kinder bestimm-ten Localitäten stehe. Eine zweite kaum zu umgehende Forderung ist die, daß dieseLocalitäten sich zur ebenen Erde befinden, und daß dort, wo dieses nicht der Fall ist,wenigstens gute und mit niedrig gestellten Handleitern (Geländern) versehene Treppenvorhanden sind. Unbedingt erforderlich erscheinen: 1) ein größeres Aufenthalts-zimmer, welches im Winter und bei schlechtem Wetter und für gewisse Beschäftigungenimmerwährend zugleich Spiel- und Bcschäftigungszimmer ist; 2) ein kleineres Zim-mer, in welchem entweder zu Zeiten die kleinsten Kinder für besondere Spiele vereinigt,oder einzelne derselben, die das Bedürfnis des Schlafes empfinden, zur Ruhe gebrachtwerden können, zu welchem Zwecke dann auch einige Matratzen vorräthig sein müßen;3) wenigstens eine geräumige Kammer, theils zum Ablegen der Bekleidungsstücke,die etwa gegen Kälte und Nässe von Hause mitgebracht worden sind und welche, wennsie in dem Hauptzimmer blieben, eine schädliche Feuchtigkeit verursachen würden, theilszur Aufbewahrung von mitgebracksim Eßwaaren re.; 4) ein geräumiger Spielplatz