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Kleinkinderschulen.
damit auch die ärmsten Eltern den Bortheil dieser Aufsicht durch eine eigene Anstrengungerkaufen. In allen solchen Fällen, wie die eben erwähnten, ist aber auch die Rück-wirkung der guten Einflüsse, welche von der Bewahranstalt ausgehen, ans das krankeFamilienleben selbst nicht gering anznschlagen.
Von allgemein ethischen Gesichtspuncten aus wird man nach alle dem die Berechtigungder Kleinkinderbewahranstalten als Ergänzungen derjenigen erziehenden Thätigkeit, dieim normalen Zustande von der Familie ausgehen soll, nicht angreifen können, und derEifer, der in der Gründung solcher Einrichtungen sich kund gegeben hat, bildet eineder erfreulichsten Erscheinungen in der Culturentwicklung unseres Jahrhunderts. Wiesehr im Besondern die Kirche und der Staat an diesen Unternehmungen betheiligt sind,das bedarf kaum einer nähern Erörterung. Die Bemühungen der Kirche, solche An-stalten ins Leben zu rufen und zu erhalten, sind bisher mit größerer Energie aufge-treten. Zwar haben in vielen Staaten die Regierungen der Sache durch dringendeEmpfehlung allen erwünschten Vorschub gethan und an vielen Orten sind die Gemeinde-Vorstände mit großer Freudigkeit für dieselbe thätig gewesen, aber für eine dem Orga-nismus des gesammten nationalen Erziehungswesens integrirende Institution hat bis-her noch kein Staat die Kleinkinderbewahranstalt erklärt. Man erkennt schon daraus,daß die Frage über diese Anstalten als eine noch unerledigte angesehen werden muß,und daß diese Angelegenheit bisher mehr vom Standpuncte der Wohlthätigkeit als vompädagogischen gewürdigt worden ist.
Das pädagogische Interesse an der vorliegenden Frage ist ein sehr tiefes und ver-schiedenartiges. Es ist von jeher die Ueberzeugnng der hervorragendsten Denker gewesen,daß die Zeit der ersten Kinderjahre eine für die Gesammtentwicklung des Menschen höchstbedeutungsvolle sei, und schon das Alterthum hat mancherlei Anweisungen gegeben, dieseZeit für die Erziehung recht auszukaufen. Wenn die spartanischen Wärterinnen nichtbloß auf den Körper, sondern auch auf die Gemüthsart der ihnen anvertrauten Kinderzu achten hatten; wenn in der Lykurgischen Gesetzgebung gefordert wird, daß die Wiegeein Schild sein und der erste Blick des Kindes auf den Speer fallen solle, daß schonder Säugling gewöhnt werden müße, den Wechsel von Licht und Finsternis mit Gleich-muth zu ertragen; wenn Solon die Todesstrafe darauf setzt, ohne Erlaubnis den heiligenOrt zn betreten, an dem sich die Kinder versammelten: so spricht sich in solchen Neminis-cenzen ein so hoher sittlicher Ernst in Berücksichtigung des frühen kindlichen Alters aus,wie wir ihn in unfern Zeiten selten finden. Auch Plato schildert im Protagoras diebelehrende, ermahnende und erziehende Thätigkeit, welche von der Wärterin, der Mutter,dem Knabenführer oder dem Vater an dem Kinde, sobald es nur verstehe, waszu ihm geredet wird, geübt werden müße und unterscheidet dieselbe von derjenigender Schule. Aristoteles (Politik VII.) erhebt sogar die Forderung, daß die Obrigkeit,welche die Erziehung beaufsichtige, von Amtswegen auf die Art, wie die Kinder bisznm siebenten Jahre ihre Zeit zubringen, achten solle. Und wie die Erfindung derKinderklapper dem Pythagoräer Archytas zugeschrieben wird, so erachteten die Alten(Quintilian, Jnstit. I, 1.) auch die moralische Bildung der Ammen, die Beschaffen-heit der Wiegenlieder und der Ammenmärchen für Gegenstände, welche der höchstenAufmerksamkeit würdig wären. An diese Aeußerungen des elastischen Alterthums ließensich unzählige des Mittelalters und der nenern Zeit anschließen. Immer hat es demMenschen nahe gelegen, das Ahnungsvolle, Keimartige, Leichtbestimmbare und Vorbildlichein der Natur und der Entwicklung des Kindes anzuerkennen. Auch die wissenschaftlichePädagogik, welche ja überhaupt den ganzen Menschen zu ihrem Objecte macht, hatdaher die eigentliche Kindheitsperiode immer als eine durchaus eigenthümliche und fürden Erziehungszweck höchst bedeutungsvolle angesehen, aber sie hat die Lösung der aufdieser Stufe gesetzten Aufgabe als eine ganz in die Hund der Mutter gelegte angesehenund sich enthalten, in dieses von der Natur selbst geordnete Verhältnis durch Vorschrifteneiner besonderen Technik einzngreifen.