Kleinkindcrschulen.
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fluß, den die Erziehung auf den Erzieher selbst übt, fällt zum großen Theil weg, unddie Bande zwischen Eltern und Kindern werden in dem Maße lockerer, in welchem dieBeziehungen beider zu einander aufhören. Es ist keine Frage, daß selbst die Opferund Anstrengungen, die mancherlei innern und äußern Bedrängnisse, zu denen die Er-ziehung der Kinder Veranlassung giebt, zu den segensreichsten Erfahrungen des Familien-lebens gehören, ans denen die Liebe zwischen Eltern und Kindern ihre tiefste Kraftselbst schöpft und die allen einzelnen Gliedern zu heilsamster Förderung gereichen. Mitwelchem Rechte darf an diesem Segen des häuslichen und Familienlebens gerütteltwerden? Mit welchem Rechte darf der Mensch der Zucht entzogen werden, in welchedie Ordnung der Natur und der offenbare Wille Gottes ihn gestellt hat? Wem eine Ahnungdavon inne wohnt, was es auf sich hat mit den sittlichen Ordnungen der Natur, und welcheFülle von Segen aus denselben unter den verschiedenartigsten Formen und Verhältnissenhervorgeht, der wird großes Bedenken tragen, die Innigkeit der Familienbande durchäußere Einrichtungen, auch wenn dieselben dem Einzelnen gegenüber als Wohlthat er-scheinen, abschwächen zu lassen. Bei dem tiefen Sinne für Familienleben, welcher zu-mal dem deutschen Volke eigenthümlich ist, muß daher die noch nicht ganz überwundeneScheu vor den Kinderbewahranstalten, der wir so oft begegnen, im Principe-durchausals gerechtfertigt erscheinen, denn in dieser Scheu giebt sich das dunkle Bewußtseinkund, daß es sich um eine Gefahr für einen der wichtigsten Factoren im germanischenVolksleben, für die Innigkeit seines Familienlebens handle, und es mag von diesemStandtpuncte aus besser scheinen, daß der Einzelne untergehe, als daß eins der wesent-lichsten Elemente unserer Volksthümlichkeit erschüttert werde.
Aber auch in der Berechtigung dieser Scheu ist noch nicht die Verurtheilung derKrnderbewahranstalten, sondern nur die Warnung enthalten, durch Bekämpfung einesUebels nicht ein größeres Uebel herauf zu beschwören. Denn ohne Zweifel haben jenesittlichen Einflüsse des Familienlebens eine zwiefache Voraussetzung, die in der Wirk-lichkeit des Lebens unendlich oft nicht zutrifft. Einerseits giebt es einen Grad deräußern Noth (und auch manche Ungunst und Verwirrung der Verhältnisse, die inhöhern Ständen eintreten kann, ist hierher zu rechnen), bei welchem, wie auf unfrucht-barem Boden, überhaupt kein Leben, also auch kein wahres Familienleben, zur Blütekommen kann. Andererseits giebt es eine sittliche Verwilderung der Gemüther, fürwelche jene heilsamen Einflüsse des Familienlebens überhaupt nicht mehr existiren, jafür welche dieselben zu zwiefacher Gefahr Umschlägen. Oft auch gehen beide Erschei-nungen in einander über. In allen diesen Fällen kann nicht mehr davon die Redesein, daß durch die Trennung des Kindes von den Eltern eine heilsame Ordnung,Welche ja eben gar nicht vorhanden ist, gestört werde, und die rettende Liebe, welchedarauf ausgeht, daß Keiner verloren werde, ist solchen Verbildungen des Lebens ge-genüber im vollen Rechte, wenn sie „Waisenhäuser bei lebendigem Leibe der Eltern",solcher Eltern nämlich, die in Wahrheit keine sind, weil sie weder die Macht noch denWillen haben, Stellvertreter Gottes an ihren Kindern zu sein, erbaut. Aber dieseLiebe wird sich auch, wenn sie aus der rechten Quelle stammt, mit derjenigen Weis-heit vereinigen, welche der oben erwähnten Warnung zugänglich ist; sie wird ihreHülfe nur da eintreten lassen, wo sie durch die Verhältnisse wirklich gefordert ist, sieWird durch die ganze Einrichtung der Kinderbewahranstalten die Eltern nicht von derFürsorge für die Kinder entwöhnen, sondern im Gegentheil dazu beitragen, daß dieselbeermuntert und durch die Kontrolle der Kleinkinderschule gekräftigt werde. Wenn z. B.manche Anstalten dieser Art in England auch die Reinigung, das Waschen, Kämmen rc.der überbrachten Kinder übernehmen, so kann dies nur durch ganz individuelle Zuständeentschuldigt, aber niemals zur Regel gemacht werden, denn unordentliche Mütter würdendadurch in ihrer Unordnung nur bestärkt werden. Ebenso muß verlangt werden, daß fürdie Beaufsichtigung jedes Kindes in der Anstalt eine billige Entschädigung bezahlt werde,PKdag. Encyklopädie. IV. 3