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Kirche.
Kirchenvesuch.
sich zuletzt in dem Einen, daß sowohl das Haus als die Schule wesentlich mit derKirche lebt, d. h. daß das Leben der Kirche von Haus und Schule mitdurchlebt wird,Daß die Feste und Sonntage der Kirche auch in Haus und Schule als das, was sie sind,mitgefeiert werden, daß in Haus und Schule die Perikopen der Kirche gelesen, dieLieder der Kirche gesungen werden. Einen Vortheil besitzt in dieser Beziehung dieenglische Kirche in ihrer Liturgie, dem pra^or-boolr; denn wenn das kirchliche Gebetbuchzugleich fürs Haus als Gebetbuch dient, so ist das ein sehr wirksames Mittel, beideeng zu verbinden, also kirchlichen Sinn anzuerziehen. Die großen, mehr die politischeSeite des kirchlichen Lebens betreffenden Anliegen der Kirche, ihre Verfassung, ihrerechtliche Stellung u. s. W. sind freilich noch kein Gegenstand, dem siel) das jugendlicheInteresse zuwenden kann; doch wird, wenn diese Dinge eine Wendung nehmen, dieunmittelbarer ins Leben eingreift, die Treue, womit Eltern und Lehrer auch in solchemFalle das Wohl der Kirche auf dem Herzen tragen, nicht ohne Wirkung auf das kind-liche Gemüth bleiben. Die Brüdergemeinde, deren Verfassung freilich für ihre Mit-glieder besonderes Interesse bietet und leichter zu überschauen ist, legt — wie wir ausden „Betrachtungen über eine verständige und christliche Erziehung der Kinder", Barby1776, S. 187 sehen, auch besonderen Werth darauf, die Jugend mit ihrer Verfassungbekannt zu machen; denn, „die alten und neuen Staaten haben eingesehen, daß sienicht dauerhaft sein würden, wenn nicht die jungen Bürger ebenso fortdenken lernen,wie die Stifter eines solchen Staates gedacht haben." In kirchlichen Gemeinschaften,die eine presbyteriale und synodale Constitution haben, wird es leichter sein, auch fürdie Verfassung der Kirche eine Art Patriotismus in das nachwachsende Geschlecht zuverpflanzen, weil dort überhaupt die Gemeindeglieder viel mehr zu kirchlicher Activitätberufen sind."'') Palmer.
Kirche, Verhältnis zur Schule, s. Schule, Verhältnis zur Kirche.
Kircheubesuch. Das Christenkind gehört kraft seiner Taufe der Kirche an; siewill es daher auch in ihrem Sinne erzogen wissen. Der Gewissenhaftigkeit von Elternund Taufpathen bleibt die erste Vorbildung desselben für das kirchliche Leben überlassen.Es kommt aber die Zeit, da die Kirche sich durch ihre öffentlichen Diener ihrer nach-wachscnden Glieder selbst annimmt, theils in der Schule (kirchlicher Religionsunter-richt) theils im öffentlichen Gottesdienste. Der Besuch des letzteren ist hiervorzugsweise gemeint, lieber Recht und Pflicht der Kirche, auf die kirchliche Bildungihrer Jugend hinzuwirken und sie zu dem Ende auch zu ihren Versammlungen zuzuziehen,s. den Art. Kirche. Soweit dieser Gottesdienst für die Kinder ausdrücklich eingerichtetist (Kinderlehren, Kinderkirchen), steht der Besuch desselben von ihrer Seite rücksichtlichseiner pädagogischen Zweckmäßigkeit außer aller Frage. Anders aber steht die Sache,wenn es sich um diejenigen Gottesdienste handelt, welche zunächst für die mündigenGlieder der Gemeinde gehalten werden. Sollen auch dabei die Unmündigenzu gelassen oder gar zu gezogen werden? und wann? und wie?
Bedenken dagegen: was in der Kirche für die Erwachsenen geschieht, ist inder Regel für die Kinder zu hoch. Die Lieder singen von Empfindungen jund Er-fahrungen, die Gebete reden von Anliegen, die den Kindern meist noch ferne stehen; diePredigt in ihrer zusammenhängenden, abhandelnden Form geht meist über die Fassungs-kraft der jungen Geister. So haben sie von der Kirche wenig oder gar keinen Nutzen,eher Schaden, denn sie langweilen sich, treiben, wo sie können, Nebendinge, jeden-falls Nebengedanken, und gewöhnen so das achtlose Hiusitzen in der Kirche, das ge-dankenlose Singen, Beten und Predigthören, um später die Zahl der Virtuosen indiesem Fache zu vermehren. Ja sie sind in Gefahr, sich an das Ueberhören, das
*) lieber die Frage, ob Geistliche oder Lehrer den Religionsunterricht in den höherenSchulen geben sollen (oben S. 11 f.s, beziehe ich mich ans das Wort von 1)r. Heiland in demArtikel „Gymnasium" S. 20S. Schund.