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Kirche.
als einen Hauptzwcig seines Berufs in der Lehrknnst selbst erfahrener und zur techni-schen Kenntnis derselben verpflichteter Mann ist, mehr als irgend einen: Localbeamtenznzntranen, daß er auch das Nichtreligiöse im Gebiete der Volksbildung vollkommenzu überwachen im Stande sei. Während er also in seiner Eigenschaft als Diener derKirche allerdings nur die religiösen Bestandtheile des Schullebcns und Schulunterrichtszu leiten berufen Wäre, so ist es praktisch das durchaus Zweckmäßige, ihm die Leitungder Volksschule in seiner Gemeinde auch nach ihren anderweitigen Zwecken und Be-strebungen anzuvertrauen, nur so mehr, als das Einheitliche in allen diesen verschiedenenAufgaben der Schule doch stets der Erziehnngszweck, mithin das sittliche Moment ist.Wie er aber selber dieses Sachverhaltes sich klar bewußt sein, also wissen muß, daß ernach einer Seite hin seine Schulinspection im Namen des Staates führt: so ist esnicht nur durchaus richtig, ihm an Ort und Stelle ein ans der Gemeinde, ans denLaien als Hausvätern gewähltes Collegium sein Scholarchat) an die Seite zu geben,sondern es müßen auch in den höheren Regionen die Schulbehörden diesen gemischtenCharakter an sich haben, so daß das kirchliche Element zwar immer sein volles Rechtausüben kann, aber doch auch nicht mehr, als dieses, vielmehr die staatlichen und bürger-lichen Interessen stets ihre Vertretung ebenfalls in genlrgendem Maße finden. Diesist darum auf protestantischen: Boden viel leichter ausführbar, als auf katholischem,weil, wie oben bemerkt, für uns der Gegensatz zwischen Weltlichem und Geistlichem,zwischen Staat und Kirche gar nicht in der Weise besteht, daß, wenn beide Theile ihreSchuldigkeit thnn, ein Conflict entstehen kann; die katholische Fassung dieses Verhält-nisses hat dagegen die notwendige Folge, daß, wenn der Staat seine Pflicht thnt, dieKirche augenblicklich über Beeinträchtigung Beschwerde erhebt, letzteres also (vicls Con-cordate!) nur damit vermieden wird, daß crsteres nicht geschieht.
2. Unter jene Kategorie der Unmündigen fallen aber nicht bloß die dem Alternach Unreifen und darum Erziehungsbedürftigen: es fällt darunter factisch die Masse,der große Haufe, wohl zu unterscheiden von de:::, was wir Gemeinde nennen: letztereist und bleibtauch dann das Subject der kirchlichen Erziehung, wenn die Masse das Objectist. Deshalb eben genügt es nicht an häuslicher Erziehung, weil die Familienhäupterselbst noch so vielfach unerzogen oder sich selbst zu regieren unfähig sind. Daß in diesemSinne die Kirche Erzieherin des Volks ist, wird von katholischer Seite natürlich vielstärker betont, als von evangelischer; es wird dort das ganze Triebwerk des kirchlichenLebens, die Seelsorge, die Disciplin, der Cultns mit Predigt, Sacramenten, Sacra-mentalien, Künsten n. s. f., außer seiner unmittelbar religiösen Bedeutung auch wesent-lich als Erziehungsmittel der Kirche bezeichnet. (So wird dieser Gegenstand in aus-gedehntestem Maße von D ursch behandelt, s. dessen „Pädagogik rc. aus dem Standpunctdes katholischen Glaubens" S. 157 —362; nach der bekannten Einteilung des WerkesChristi in drei Aemter wird dort auch der Kirche eine priesterliche, prophetische undkönigliche Wirksamkeit zugeschrieben, schließlich auch dargethan, daß selbst die anderweitigen,allgemein-menschlichen Potenzen, die erziehend auf den Menschen wirken, wie die Gesell-schaft, die Natur erst durch den Einfluß der Kirche befähigt werden, solche Wirkungansznüben. In ähnlicher allgemeiner Weise rühmt sich auch die griechische Kirche,Erzieherin des Volkes zu sein, s. z. B. die Predigten des Professors zu Kiew, Am-phitheatrow, „über das Verhältnis der Kirche zu den Christen", übers, von Jany-schew, Wiesbaden 1855, namentlich Pred. V. — VII.) Auch der Protestant kann sichdamit consormiren, daß die Kirche mit ihren Institutionen einen nicht bloß religiös,sondern allgemein-bildenden, sittigenden Einfluß habe und haben müße; ja eS hateine Zeit gegeben, da man die Notwendigkeit oder wenigstens Wohlthätigkeit des Da-seins der Kirche, oder, wie man sich concreter ausdrückte, „die Nutzbarkeit des Predig-amts" (Titel einer Apologie desselben von Spalding, 1772), nur noch mit der pä-dagogischen Brauchbarkeit dieses Instituts beweisen zu können glaubte. lind was istin unfern Tagen die innere Mission anders, als eine erhöhte Anstrengung zu kirch-
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