Kirchenmann, sondern eben als Theologen haben wir ihn dabei im Auge, der seine ganzeKraft und Zeit auch der wissenschaftlichen Durchforschung seines Lehrgegenstandes wid-men kann, wozu aber allerdings noch das weitere, specifisch kirchliche Moment kommt,daß der Theolog, der doch immer zugleich Prediger sein wird oder Pastor werdenwill, fortwährend mit der Gemeinde und dem Gemeindeleben in einer viel näherenVerbindung bleibt, als es auch dem wohlgesinntesten Lehrer des Griechischen oder La-teinischen in der Regel möglich sein wird. Verlangen wir dann noch für einen solchenVertreter der Kirche am Gymnasium, daß er an den gemeinsamen Berathungen desLehrercollegiums Theil nehme und daß ihm zur persönlichen seelsorgerlichen Einwirkungauf die Schüler der Weg durchaus offen gelassen werde, so ist dies nur eine Sacheder Billigkeit; er ist damit den übrigen Lehrern einfach gleichgestellt. Wenn es endlichals ein Recht der Kirche beansprucht werden muß, daß auch jede Centralbehörde für dieLeitung des Studienwesens einen Vertreter der Kirche in ihrem Gremmin habe, soberuht dies wieder nicht auf der Voraussetzung, als ob die übrigen Mitglieder sich umChristenthum und Kirche nichts kümmerten — wäre das der Fall, so würde jener ein-zige eine sehr wirkungslose Stellung gegen die übrigen haben —, sondern es ist auchhier die Einsicht maßgebend, daß wer sx oküolo die Interessen der Kirchen zu wahren,in ihrem Namen zu reden und zu handeln hat, doch dies allseitiger und energischerthun wird, als derjenige, dessen Gesinnung Wohl die gleiche, dessen amtliche Stellungaber eine andere, dessen Interesse also zum mindesten ein getheiltes ist.
ft Findet das sud Gesagte seine Anwendung auf alle Gattungen höherer Lehr-anstalten, so ist das Verhältnis der Kirche zur Volksschule (s. d. Art.) ein noch engeres.Man kann sich nicht etwa darauf berufen, die Volksschule sei die Tochter der Kirche,denn es liegt der Beweis vor, daß dem nicht also ist; auch würde das bloß historischeFactum der Stiftung die innere Zusammengehörigkeit keineswegs für sich allein schon be-gründen. Diese Begründung liegt vielmehr in folgendem. Wie sich geschichtlich diedeutsche Volksschule aus den Katechismusübungen entwickelt hat, die der Küster, zumeistam Sonntag Nachmittag, mit der Jugend vorzunehmen hatte; wie sich ihr ganzer Be-stand in Lehre und Uebung krystallisirend an diesen Mittelpunct angeschlossen hat: soist heute noch und hoffentlich allezeit der Mittelpunct der christlichen Volksbildung dieReligion. (S. z. B. Lattmann, über die Frage der Concentration, S. 24 ff., woder Volksschule als ihr Centrum die Religion, wie dem Gymnasium die Humanität,der Bürgerschule die Nationalität als Kern ihrer Aufgabe zngewicscn wird, natürlichohne darum von der Humanität und Nationalität die Religion auszuschließen.) DieReligion ist des Volkes Metaphysik, sie ist das, was seine Weltanschauung bestimmt,indem sie ihm das Reich des Idealen aufschließt. Hat man neuerlich behaupten hören,die Volksschule müße weltlich sein, oder sie habe das Volksleben in seiner Realität fort-zupflanzen (Sätze von vr. Anhalt, in der Schrift: Die Volksschule und ihre Neben-anstalten, Jena, 1846), so ist auf letzteres von Grube (Päd. Studien u. Kritiken,Leipzig, 1860, S. 37) richtig entgegnet worden, daß zu dieser Realität das kirchlicheLeben zum mindesten auch gehöre; und selbst das Prädicat „weltlich" scheuen wir unsnicht in derjenigen Ausdehnung zu fassen, in welcher es das Kirchliche, d. h. das Re-ligiöse in seiner zeitlichen Erscheinung, als eines der Interessen, die in der Welt, d. h.im gesammten Komplex der historisch sich entwickelnden Wirklichkeit, als treibende Kräftevorhanden sind, mitbegrcift. Eben weil wir gut protestantisch den Gegensatz des Welt-lichen und Geistlichen weder in römisch-klerikalem noch in pietistischem Sinne nehmen,ist uns auch das Verhältnis des Staates zur Kirche sowohl im allgemeinen als inBezug auf die Rechte beider an Schule und Erziehung ein viel einfacheres und klareres,als es je werden kann, wenn man, wie es meist geschieht, von einer andern Auffassungjenes Gegensatzes ausgeht. Wie die Welt der Complex alles zeitlichen Lebens mitallem ohne Ausnahme ist, was in den Bereich des letzteren fällt und dann» auch dasEwige, Göttliche in soweit mit umfaßt, als dasselbe eine zeitliche Gestalt annimmt,