Gegenseitige Konzessionen.
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bisher gelebt haben, ist es keine. Das denaturierte Olivenölist bis jetzt zollfrei gewesen; es war aber die Absicht, mitRücksicht aus die Verschiebungen, die an den Oelzöllenüberhaupt stattfindeu, auch dem denaturierten Olivenöleinen Zoll aufzulegeu, der, wenn die Einfuhr unter demDruck dieses Zolles sich nicht erheblich vermindert, denNeichsfiuanzen eine Zolleinnahme von vielleicht 200 000Mark jährlich hätte versprechen können. Es würde alsodie Verpflichtung entstehen, diesen Gegenstand vom Zollso wie bisher frei zu lassen für die Dauer des spanischenHandelsvertrages, die sich bis in den Juli 1887 erstreckt;dafür würdeu wir aber sofort in den Genuß der vollenNev.enue eines erhöhten Roggenzolls treten können und allder Schmierigkeiten und Unbequemlichkeiten der Zollver-waltung ttberhoben sein, die mit der Unterscheidung zwi-schen dem spanischen Roggen, dem meistbegünstigten Roggenund dem nicht meistbegünstigten, jetzt verbunden sind undzu den schwierigsten und unerquicklichsten Streitigkeitenführen. Abgesehen davon würde der wirtschaftliche Zweck,der bei dem Roggenzoll denen, die dafür votiert haben,vorschwebt, natürlich sofort nachhaltiger und in größererAusdehnung erreicht werde». Die Reichsfinanzen würdenihrerseits einen Zuwachs erhalten, über den es schwer isteine genaue Ziffer jetzt in diesem Augenblicke anzugeben,der aber ganz sicher das Maß von 300000 Mark über-steigen wird.
Dann heißt es im Artikel 2 des Abkommens mitSpanien:
Die Königlich spanische Regierung willigt ihrerseitsdarein, daß in demselben Tarif die Bestimmung,wonach der Zoll für Roggen nur 1 Mark für 100betragen soll, in Wegfall kommt.