Zollabkommen mit Spanien.
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Spanien eingerttumten Vorzüge teil genommen, so ward erst so dieMöglichkeit gewonnen, die Erhöhung des Roggenzolls nicht bloß Ruß-land allein, sondern dem gesamten Auslande gegenüber sofort inKraft zu setzen. Die Eröffnung des Reichskanzlers lautete:
Nachdem der Reichstag in den beiden ersten Lesungenbeschlossen hat, den jetzigen Roggenzoll wesentlich zn er-höhen, habe ich für den Fall, daß diese Beschlüsse in derdritten Lesung anfrechterhalten werden und demnächst beiden verbündeten Regierungen die Zustimmung findensollten, es für meine Pflicht gehalten, zu versuchen, obdie Schwierigkeiten, die der spanische Handelsvertrag undseine Bindung des Roggenzolls einer Ausführung dieserBeschlüsse im Sinne der Absichten, von denen sie einge-geben sind, entgegensetzt, — zu beseitigen seien oder nicht.
Ich habe deshalb mit der Königlich spanischen Re-gierung Verhandlungen angeknüpft über die Bedingungen,unter denen sie etwa auf die Bindung des Roggenzollsverzichten wolle. Nach längeren Verhandlungen sind wirzu einem Uebereinkommen gelangt — und deshalb erfolgtdiese Mitteilung so spät; die Vorlage wird vielleicht heuteIhnen noch zugehen, aber ich habe die Mitteilung nichteher machen können; erst gestern abend ist es mir ge-lungen, mit der spanischen Regierung ein Abkommen zutreffen, wonach dieselbe auf die Bindung des Noggenzollsverzichtet. (Mehrseitiger lebhafter Beifall.)
Die Gegenkonzessionen, die wir natürlicherweise znmachen haben, um diesen Vorteil zu erreichen, haben sichdadurch vielleicht einigermaßen gesteigert, daß die spanischeRegierung einsah, von welcher Unbequemlichkeit die jetzigeSituation für die Steuerverwaltung wäre, von welchenNachteilen für die Einnahmen der Finanzminister, daß siesich darüber klar war und infolgedessen ihre Gegenbedin-