Das Geftü entbehrlich im Bereich deutscher Zunge.
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Wenn ich also sage, ich weiß nicht, ob das Kultusmini-sterium seinerseits noch Wert darauf legt oder es für not-wendig hält, das Gesetz aufrechtzuerhalten, so kann ichimmer nur meine persönliche Ansicht mit allem Vorbehaltgeben, da ich nicht weiß, ob der Herr Kultusminister sieteilt. Ich würde überhaupt, wie in vielen andern Kon-zessionen, gar nicht abgeneigt sein, wenn mir die Be-mühungen geglückt wären, in unsrer Gesetzgebung eineScheidelinie zwischen jenen Landesteilen einzuführen, welchepolnische Zunge reden, und denen, welche deutsche Zungereden. Nach meiner Ueberzeugung kamt dieses Gesetz imganzen, so weit die deutsche Zunge reicht, einfach zurück-genommen werden — ich würde nichts dagegen haben.In den polnischen Bezirken liegt die Frage aber doch etwasanders. Ob da dies Gesetz nicht noch einmal Anwendungfinden kann, das weiß ich nicht, das hängt von der Zu-kunft ab. Die polnische Bewegung hat uns mit der Los-reißung von preußischen — man kann jetzt schon sagenaltpreußischen — Provinzen, ehe sie polnisch wurden, wieWestpreußen, bedroht. Diese Bewegung ist nicht so sehrgefährlich zu einer Zeit, wo der Friede ringsum vollständiggesichert ist. Wenn das aufhört — woran ich nicht glaube,solange die jetzige Regierung an Haupt und Gliedern amRuder ist — aber sie ist nicht unsterblich, und die Politikist auch genötigt, auf weitere Zeiträume hinzublicken —so könnten doch Momente eintreten, wo eine polnisch-nationale Bewegung- für den preußischen Staat sehr un-bequem werden kann.
Wenn ich sage, diese Eventualität, die eine Friedens-störung voraussetzt, liegt uns fern, so muß ich Ihnendoch daneben einen Teil unsrer gemeinsamen Erlebnissevergegenwärtigen. Wenn Sie 20, 2l Jahre zurück denken.