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14 (1891) Die Reichstagssession von 1884/85
Entstehung
Seite
57
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Mißachtung des Bundesrats

Man sollte glauben, es wäre Gefahr im Verzüge, eswäre eine besondere Eile, um einem Notstände abzuhelfen,vorhanden. (Jawohl! im Zentrum.) Worin besteht dennder Notstand? Dieses Gesetz ist nur unter dem Mini-sterium Falk in Preußen angewendet worden, soviel ichhabe ermitteln können; in den anßerpreußischen Bundes-staaten ist es überhaupt nicht angewendet worden, undauch in Preußen ist es unter den Ministerien Puttkamerund Goßler, also seit fünf oder sechs Jahreil, überhauptnicht mehr zur Anwendung gekommen, es ist gar keinGebrauch mehr davon gemacht, es ist als reponiert be-trachtet. Die 200 und etwa 80 Geistliche, die unter demMinisterium Falk den Wirklingen des Gesetzes ausgesetztgewesen waren, sind, soweit sie darum eingekommen sind,oder die Bischöfe es gewünscht haben, sämtlich — ich willnicht sagen begnadigt worden, aber die Wirkung des Ge-setzes ist in Bezug ans sie aufgehoben. (Hört! hört! rechts.)Es sind nur noch 27 geblieben, verschollene Geistliche, fürdie niemand das Wort ergriffen hat, die aber wahrschein-lich auch der Wohlthat der Repatriierung teilhaftig ge-worden wären, wenn sie darum nachgesucht hätten, oderwenn die Bischöfe der betreffenden Herren dies gewünschthätten. Ob die 27 Herren noch leben, das wissen wirnicht; es mögen zum Teil alte Leute gewesen sein, diegestorben sind, sie haben vielleicht auch in andern, ange-nehmeren Stellungen im Auslände Unterkommen gesundenoder in andern geistlicheil oder weltlichen Verhältnissen —aber die Regierung weiß nichts davon. Es ist also dasGesetz voll den beiden letzteil preußischeil Kultusministerien,mit einer großen Zurückhaltung gegen das ganze System,absolut nicht zur Anwendung gebracht worden, kein ein-ziger Fall liegt vor — und nun kommen Sie mit einer