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Dä Rcichotttqssüssw» von 1884/85.
Ist es denn überhaupt in unserem deutschen Reichund im preußischen Staat so unerhört, daß jemand gratisetwas leisten muß, ohne Diäten dafür zu beziehen? Welchungeheure Belästigung liegt in der Funktion als Ge-schworener, namentlich in dem übertriebenen Maße, indem die Geschworenen citiert werden! In dreimal so großerAnzahl, wie erforderlich, werden sie geladen und müssenwochenlang, fern von ihrem bürgerlichen Beruf, in demGerichtsort ihre Nekusation oder Citation abwarten, sinddem schärfsten richterlichen Verfahren ansgesetzt, wenn sieirgendwie ohne Urlaub sich entfernen. Wie nun, wennsie Urlaub nicht bekommen, wenn sie in dem Gasthof einerkleinen Stadt zu bleibeu gezwungen sind, die Heimat amAbend nicht erreichen können, wochenlang stillliegen müssen,ohne einen Groschen zu beziehen! Und da hängt es nichtvon jemand ab, ob er Geschworener werden will, wiebeim Abgeordneten; wir haben ja Abgeordnete, die zweiMandate haben und doch nicht genug beschäftigt sind.Ebenso steht es mit den unbesoldeten Ehrenämtern, aufdenen unsere Provinzialverfassung beruht; das sind unge-heure Aufgaben, während hier die meisten Herren, dienicht gerade Referate übernehmen, doch ein sorgenfreiesLeben, otium eum clin-uitato genießen. Was aber denGeschworenen recht ist, warum soll das nicht den Ab-geordneten billig sein?
Was ich hier vertrete, ist ausschließlich die Reichs-verfassung und ihre Giltigkeit. Es ist schon mehrfach er-wähnt, daß die Verfassung in diesem Punkte kompromiß-mäßig zu stände gekommen ist, und daß die Diätenlosigkeitein Aequivalent für die weit ausgedehnte Wahlbefngnis,die unser Wahlgesetz verleiht, geben sollte. Inwieweitdas erreicht wird, das ist eine andere Frage, über die ich