Aufhebung der Artikel 15, 16 und 18 der Verfassung. 215
um die Mittel sind ja oft recht heftige; aber selbst dannmäre eine so mächtige Stellung gefährlich. Hier abersteht sie einem Ausländer zu, gewählt von italienischen,oder mehr als zur Hälfte italienisierten Prälaten, diemit dem Deutschen Reiche und mit dem KönigreichPreußen sehr wenig zu thun haben, beide fallen nach denWorten des Dichters „kaum wie der Tropfen am Eimerdem Ozean" ins Gewicht bei allem, was hier auf unsrerarmen märkischen Sandscholle geschieht. Auf diesemBoden steht nun ein so mächtiger Monarch mit einemProgramm, welches dem des Staates schnurstracks ent-gegensteht, einem Programm, welches unzähligemalöffentlich verkündet worden ist in der amtlichsten Weise,wie solche Verkündigungen nur möglich sind, feierlich,und welches jeden, der nach der Auffassung des Papsteskatholisch bleiben will, verpflichtet, dies als Glaubens-artikel zu beachten, was von einem politischen Programmniemals gefordert wird. In diesem Programm derPäpste würde der Papst, wenn er bei uns zur vollenHerrschaft gelangte, die von ihm selbst geschaffene Glau-benspflicht sich auferlegt finden, mit der Mehrheit derPreußen, mit der evangelischen, vollständig auszuräumen;die sind ja nach dem vollen Programm gar nicht existenz-berechtigt, am allerwenigsten mit solchen Einrichtungen,wie sie in Preußen geschaffen sind, konstitutionelle Ein-richtungen, wie die Preßfreiheit, deren die offiziöse Pressedes Zentrums sich so eifrig bedient; dergleichen ist anund für sich durch päpstliche dogmenartige und offen-kundige Dekrete verworfen. Aber dabei würde es nichtbleiben, wir Akatholiken, die Majorität der Preußen, vondenen Duldung und Gerechtigkeit beansprucht wird, diesie bis zu dem Punkte geübt haben, daß sie einen Staat