Aufhebung der Artikel IS, 16 und 18 der Verfassung. 243
das ist er — er spricht sich mit Euphemismus aus;l'Utat o'68t moi sagt er nicht, dazu ist er zu klug — erbehält sich vor, diese Grenzen zu bestimmen, sie soweit zuziehen, ohne daß die weltliche Behörde mitzureden hat,höchstens in einer Vereinbarung, die nie vollständigzustandekommen wird wegen seiner Oberherrlichkeits-ansprüche, dem Staat etwas zu konzedieren. Kurz undgut, der König und der Staat erhalten, was übrig bleibt,nachdem der Papst aus den weltlichen Rechten sich, wasihm gefällt, ausgeschnitten hat.
Unter diesem Regime hat sich nun unter Leitungdes Oberkirchenrats — oder vielmehr der katholischenAbteilung — die gewissermaßen das Staatsministeriumdes Papstes in Preußen war, ein Staat im Staate ge-bildet; sie sollte ursprünglich bloß ein Kollegium vonkatholischen Unterthanen des Königs sein, welche dieRechte des Königs von Preußen und des Staates mitkatholischen Gewissen dem Papste gegenüber wahren soll-ten — es dauerte wenige Jahre, so waren sie aber zupäpstlichen Legaten im Innern unsres Unterrichts- undKultusministeriums umgemandelt, die nichts thaten, alsdie Rechte des Papstes dem Könige gegenüber verfechten,erweitern, auslegen. Also der Staat im Staate, der sichbildete — war noch vollständiger unter jenem Ministe-rium — er bleibt aber immer noch formidabel genug —in der Spitze dieses Staates im Staate, der sich aufGrund der Verfassungsparagraphen bei uns gebildet hat,steht der Papst mit autokratischen Rechten, welcher durchdas Vatikanum — meine Herren, ich mache eine Pause(Heiterkeit) — durch das Vatikanum die bischöfliche Ge-walt absorbiert und sich selbstherrlich an deren Stellegesetzt hat. Dieser Monarch befindet sich außerdem bei