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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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Aufhebung der Arükel IS, 16 und 18 der Verfassung. 241

Die Staatsregierung ist ungern daran gegangen,Ihnen eine Veränderung der Verfassung vorzuschlagen,denn sie teilt mit Ihnen die Ansicht, daß das Staats-grnndgesetz sich einer größeren Stabilität erfreuen soll,als die Gesamtheit der übrigen Gesetze. Aber sie hatsich auch sagen müssen, daß es unabänderlich nicht seinsoll, denn die Frage, wie die Verfassung geändert werdenkann, ist in ihr selbst bestimmt, und je wichtiger undentscheidender jeder Artikel der Verfassung für unsre Ge-setzgebung, für unser Volks- und Staatsleben wird, umso notwendiger ist es, da, wo die Bedingungen, welcheihm als Entstehungsrecht und als Grundlage dienen, sichändern, eine Modifikation eiutreten zu lassen, eine solche,die sich den wirklichen Veränderungen unsres Volkslebensanpaßt. Ist nun eine solche Veränderung in diesemFalle eingetreten? Ich glaube, daß in Bezug auf dieArtikel, um die es sich handelt, die Artikel 15, 16 und18, wohl bei niemandem von uns ein Zweifel sein wird,daß, wenn die Zustände des Jahres 1851 die jetzigengewesen wären, dann diese Verfassungsartikel nie zustandegekommen wären. Wenn das Vatikanum, wenn dieBildung einer rein konfessionellen und durch die Kon-fession begrenzten politischen Partei damals denselbenErfolg wie jetzt schon gehabt hätte, so glaube ich nicht,daß die damaligen schwachen katholisch-parlamentarischenRegungen — ich nenne Ihnen die Namen Osterrath, Otto,Schaffraneck — daß weder diese es über die Regierungvermocht hätten, noch daß die damals in unaufgeklärtemWohlwollen diese kirchlichen Fragen behandelnden libe-ralen Parteien auf diese Bestimmungen ausgegangenwären. Die Zeit hat uns belehrt. Man konnte damalsallenfalls glauben, durch diese Artikel unfern katholischen

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