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Im preußischen Landtage i875.
Ich ergreife nur das Wort, um zu vermeiden, daßwegen einer persönlichen Bemerkung das Haus nachherdurch die Geschäftsordnung genötigt wird, die Diskussionwieder zu eröffnen. Auf die sachlichen Deduktionen desHerrn Vorredners wird von sachkundiger Seite geant-wortet werden. Um mir die Sachkunde zu bestreiten,hat aber der Herr Vorredner eine Angabe gemacht, dieich thatsächlich für unrichtig halte. Er hat behauptet,ich hätte irgendwo, ich weiß nicht wann, gesagt, die Mai-gesetze enthielten nichts, was nicht im Landrecht ständeund wären mit dem Landrecht identisch. Ich bestreite,das jemals gesagt zu haben. Ich habe zwar schon sehrviel im Leben gesprochen, wenn auch nicht so viel wie derHerr Abgeordnete für Meppen, doch zu viel, als daß ichjedes einzelne Wort behalten könnte, aber das bestreiteich gesagt zu haben; obschon ich mich auf dem Gebieteder Jurisprudenz mit dem Herrn Vorredner nicht messenwill, so bin ich doch seit meinen Studien so unwissendnicht, daß ich nicht zu beurteilen verstände, daß in demLandrecht nach manchen Richtungen sehr viel mehr stehtund vieles für uns noch Wünschenswertere als in denMaigesetzen — wiederum vieles, was nicht im Laudrechtzu finden ist — in den Maigesetzen, an welche man zurlandrechtlichen Zeit noch gar nicht gedacht hat, weil manzu Friedrichs des Großen Zeit an die unerhörte Er-scheinung, daß sämtliche Landesbischöfe sich gegen dieGesetze auflehuten, noch gar nicht gedacht hat.
Wenn nun aber der Herr Vorredner nach seinerArt, etwas zu behaupten, was nicht so ist, aber annäherndso sein könnte, mir Schuld gibt, ich hätte diese nochgrößere juristische Unwissenheit, als die mir in der Thateigentümliche, bewiesen, und daß ich schwerlich durch das