188 Die Reichstagssession von 1874—75.
gewöhnlichen Ausdruck „tanti" ist, diese Geschäfte zu be-sorgen. Für alle Einzelheiten mir die Verantwortungzuzumuten, das wäre sehr ungerecht und wäre Ueber-menschliches von mir verlangt. Sie dürfen deshalb nichtsagen, daß dadurch ein Teil der Geschäfte gewissermaßen,weil von mir ungedeckt, von jeder Verantwortlichkeit freiwäre, indem derjenige, der es vorbringt, die verfassungs-mäßige Verantwortlichkeit nicht zu tragen hat, und dersie trägt, sich damit entschuldigt, daß er sagt: ich kanndas alles unmöglich übersehen, — sondern Sie müssenfragen: welche Bürgschaft einer moralischen Verantwort-lichkeit haben Sie denn bei jeder andern Einrichtung,die nicht auf eine einzelne Person gestellt wäre? Geradezugar keine! Wer hat in einem Kollegium, welches ausacht oder zehn selbständigen Ministern besteht, in demkeiner ohne den Willen des andern eine irgend erheblicheBewegung machen kann, in dem keine Maßregel andersals psr majora, beschlossen wird, — wer hat die Ver-antwortung zu tragen? Wer trägt die Verantwortungder Beschlüsse einer parlamentarischen Korporation, wieder Reichstag? Offenbar kann sie bei keinem Einzelnen ge-sucht werden! — Sie können die Verantwortlichkeit nurbei einen: Individuum suchen, nienials meines Erachtensbei einem Kollegium, wo jeder berechtigt ist, sich damit zuentschuldigen, er hätte wohl gewollt, aber die andern nicht,und wo keiner weiß, wer der andre und wer der eine ist.
Die Art, wie ich nun meine Verantwortlichkeit zubethatigen habe, ist immer klar zu machen an dem nahe-liegenden Beispiel des preußischen Ministeriums, dem ichja anzugehören die Ehre habe; sie ist im Reiche eine vielwirksamere. Ich kann, wie gesagt, unmöglich in derSeele eines jeden der höheren Reichsämter stecken, so daß