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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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187
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Die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers. l87

ich glauben zu machen versuchte, daß ich alle Einzelheitendes weiten Geschäftskreises, für den ich die Verantwort-lichkeit trage, selbst zu übersehen und selbstthätig zu be-treiben oder auch nur mit Sicherheit zu beurteilen ver-möchte. Darin kann meines Erachtens die Verantwort-lichkeit des Reichskanzlers nicht gesucht werden, daß jedespezielle Maßregel des ganzen Bezirks, für den er ver-antwortlich ist, gerade als von ihm persönlich herrührendund gebilligt angesehen wird; es kann im Gegenteil mit-unter Vorkommen, daß ich sogar mit einer Vorlage per-sönlich nicht einverstanden bin, daß ich aber doch, gegen-über der sachkundigen Quelle, aus der sie fließt, mir voröffentlicher Erörterung und durchgreifender Diskussionnicht die Autorität zutraue, um auf meinen eignen Kopfhin der Vorlage zu widersprechen, sondern mir sage, ichwill sie lieber gehen lassen, bis ich selbst ein genaueresBild davon gewonnen haben werde. Ich bin meinesErachtens dafür verantwortlich, daß an der Spitze dereinzelnen Zweige der Neichsverwaltung Leute stehen, dienicht nur dazu befähigt sind, sondern die ihre Verwaltungauch im großen und ganzen in der Richtung des Stromesführen, den das deutsche politische Leben nach der augen-blicklichen Richtung des deutschen Geistes und der deut-schen Geister zu laufen genötigt ist, daß kein Zwiespaltnicht nur innerhalb der verschiedenen — lassen Sie micheinmal den Ausdruck gebrauchen — Reichsministerieu,sondern auch kein dauernder prinzipieller Zwiespalt inner-halb der großen Körperschaften, die dem Reiche seine Ge-setze und Einrichtungen geben, einreiße, auch kein Miß-trauen und keine Feindschaften zwischen den einzelnenBundesgliedern; im wesentlichen aber dafür, daß an jederStelle, die zu besetzen ist, jemand steht, der nach dem