Beurlaubung in Strafhaft befindlicher Abgeordneter. 171
sehr wohl erwarten läßt (Heiterkeit), daß, wenn die Bitteihm gestellt wird, er sie bereitwillig erfüllen wird und zuihrer Erfüllung thun wird, was er kann, um den Herrendie Freiheit zu verschaffen; denn solche Reden wie vondein letzten Herrn Vorredner und dem ersten sind jaaußerordentlich lehrreich und fehlten uns seit lange.(Große Heiterkeit.)
Der Abgeordnete August Reiche nspergsr führte aus, dieSchuld der Ueberfüllung der Gefängnisse liege weniger an den Ne-gierungen als an der Gesetzgebung und an der Politik, besondersan der Kirchenpolitik. Der Reichskanzler gab zur Antwort:
Ich will nicht dazu beitragen, die Diskussion nochweiter von ihrem Ausgangspunkte zu entfernen, als essoeben geschehen ist; ich möchte zunächst eine Bemerkungzur Geschäftsordnung machen: wem: die Herreil vomZentrum, wie sie gewöhnlich pflegen, von den Plätzenumgewandt sprechen, so sind sie rückwärts hier sehr schlechtzu verstehen, weil ihre Stimme nur nach einer Seite sichausbreitet. Ich habe deshalb nicht alles hören können,was der Herr Redner sagte, was ich um so mehr bedaure,als es mir sehr lehrreich (Heiterkeit), aber nicht immerrichtig erschien. Soviel aber ist gewiß, daß der HerrVorredner einmal die Berechtigung des persönlichen Ge-wissens über die Berechtigung der Staatsgesetze stellteund sagte, Gesetze gegen das Gewissen sollten nicht be-folgt werden. Wenn ich in der Lage wäre, die Richtig-keit dieses Satzes zuzugeben, so müßte ich doch auch weiter-gehen und sagen: das Gewissen eines jeden Deutschen hateine gleiche Berechtigung. Ich kann nicht ein Gewissenaus der Zentrumspartei höher anschlagen, als ein Ge-wissen aus der sozialdemokratischen. Der Herr Liebknechtund seine Genoffen vertreten auch nichts weiter als die