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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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Beurlaubung in Strafhaft befindlicher Abgeordneter. 1 69

gegen einzelne Negierungen oder gegen die Reichsregierungbegründen ließe, einer von diesen Vorwürfen, dienicht ausdrücklich ausgesprochen werden; man überläßtdem Leser, daß an all diesen Uebeln irgend eine Unge-rechtigkeit, von seiten des Reichs oder der Regierungen,schuld wäre, zwischen den Zeilen zu lesen. Es genügtdazu der Vortrag mit dem Tone sittlicher Entrüstung.Ein Schuldiger muß doch sein, und als schuldig, sobalddie Anklage von der Stelle des Vorredners und von derStelle des ersten Herrn Redners ausgeht, denkt man sich na-türlich die Regierung. Ich möchte diesem Eindruck doch mitwenigen Worten entgegentreten, indem ich sage: wennsehr viele Beispiele vorliegen von ich wiederhole denAusdruck von Einsperrungen denn ich finde keinentsprechendes Substantivum, was ich aus Gefängnisbilden könnte wenn das also sehr häufig vorkommt,so ist das allerdings eine sehr bedauerliche Erscheinung,keineswegs aber ein Beweis, daß die Negierung nichtihre Schuldigkeit thäte. Der würde dann erst geführtwerden können, wenn man auch nur an irgend einem Bei-spiele Nachweisen könnte, daß die Gefängnishaft im Wider-spruch mit den Gesetzen verfügt wäre. (Sehr richtig!)Das zu versuchen, haben sich die Herren Vorredner, derletzte sowohl wie der erste, sehr wohl gehütet; letzterer hatdunkel ein Mißbehagen darüber angedeutet, daß häufigLeute unerwartet ins Gefängnis gerieten, und hat es demPublikum überlassen, den Missethäter zu erraten, der eigent-lich daran schuld ist. Ja, meine Herren, das ist ähnlich,wie bei der Abschaffung der Todesstrafe jemand sagte:Laßt doch die Herren Verbrecher erst anfangen mit derAufhebung des Mordes." Das häufige Einsperren liegtnicht an denen, die das Gesetz handhaben und es mit