168 Die Reichstagssession von 1874—75.
sucht, aus politischen Gründen eine Einwirkung auf dieHöhe des Diskonts zu üben. Ein solcher Versuch istmeinerseits weder bei der Zahlung der französischen Kon-tribution noch sonst gemacht worden.
3. Die Beurlaubung in Strafhaft befindlicherAbgeordneter.
21. November 1874.
Die sozialdemokratischen Abgeordneten Liebknecht und Ge-nossen stellten in der 15. Sitzung am 21. November den Antrag, „denReichskanzler zu ersuchen, bei den betreffenden Bundesregierungendahin zu wirken, daß die inhaftierten Reichstagsabgeordneten Bebel,Hasenclever und Most während der Dauer der Reichstagssessionaus der Haft beurlaubt würden". Nachdem der Abgeordnete Lieb-knecht diesen Antrag eingehend begründet hatte, sprachen die Abgeord-neten Träger und Windthorst, aber nur aus formellen Grün-den, weil ein Recht nicht in die Form des Ersuchens gekleidetwerden dürfe, gegen denselben. Der Abgeordnete Windthorst ließsich u. a. folgendermaßen aus: „Das läßt sich nicht leugnen, seit-dem die Verfassung erlassen ist, wo man geordnete ruhige Zuständehat, hat sich die Kriminalrechtspflege in einer Weise ausgedehnt,die beinahe zu dem Standpunkte führt, anzunehmen, es werde nichtlange mehr dauern, daß nur diejenigen salonfähig seien, die imGefängnis gesessen haben. Es ist gar leicht möglich, daß ein großerTeil dieser Versammlung in die Gefängnisse gerät, und ich bi»zweifelhaft, ob selbst die Nationalliberalen ganz sicher davor sind."Fürst Bismarck erwiderte:
Der Herr Vorredner veranlaßt mich, gegen meineursprüngliche Absicht, mich mit einigen Worten in die De-batte zu mischen, dadurch, daß er die Häufigkeit der Ein-sperrungen, die Thatsache, daß es sich sehr häufig wieder-holt, daß Leute in das Gefängnis kommen, in einer Artund Weise vortrug, als wenn sich daraus ein Vorwurf