Aufhebung d. Belagerungszustandes i. Elsaß-Lothringen. 161
Meine Herren! Wenn Sie den Antrag annehmenoder ablehnen, so haben Sie dabei die Wahl: wollen Siedurch die Ablehnung dieses Antrages das Vertrauen aus-sprechen, daß die Reichsregierung, wie bisher so auchferner, einen Mißbrauch mit diesem ihr gegebenen Rechte,mit dem Rechte, welches sie glaubt nicht entbehren zukönnen, nicht treiben werde? Wenn Sie ihn aber an-nehmen, was ich nicht voraussetze, so würden Sie damitfür das Elsaß gewissermaßen eine Befriedigung des Reichs-tages über das Auftreten seiner diesmaligen Abgeordnetenhier aussprechen (Hört!), und es würde darin eine Auf-munterung liegen, auf diesem Wege fortzufahren, —damit würde man sich die volle Anerkennung der Majo-rität des Reichstages erwerben; es läge darin doch aucheine Aneignung der Kritik in ihrer ganzen Schärfe, wiesie hier in der Diskussion zu Tage getreten ist, die überdie Reichsregierung ausgesprochen worden ist; es lägedarin ein Zeugnis gegen Ihre Reichsregierung, eine Ver-urteilung der Thatsache, daß sie das Gesetz so lange hatwalten lassen, der Ausspruch der Ueberzeugung, daß derNeichsregierung nicht zuzutrauen wäre, daß sie auch fernervon diesem — wie gesagt, in den letzten zwölf Monatennicht benutzten — Gesetze einen schonenden Gebrauchmachen würde. Ich kann zu meiner Freude konstatieren,daß gerade das Auftreten dieser Herren Abgeordnetendie Annahme dieses Antrages, auf die sie wohl selbstnicht gerechnet haben, sehr erschwert hat und au sich denBeweis geliefert hat, wie schädlich die Annahme des An-trages sein würde.
Eine andre Frage regte der Herr Vorredner an,nämlich die Sache in eine Kommission zu schicken; ichhätte auch dagegen nichts einzuwenden, denn die Regie-
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