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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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Das Verkot politischer Zeitungen in Elsaß-Lothringen. 145

und dadurch begründete Rechte bei, unter andern auchdasjenige, Zeitungen vollständig zu verbieten, auch solche,die im Deutschen Reiche erscheinen. Es sind ja die Preß-erzeugnisse des deutschen Geistes nicht überall von gleicherBedeutung, von gleicher Wirkung, auch nicht überall gleichvereinbar mit der Ruhe eines naturgemäß aufgeregtenLandes, in dem die Verhältnisse sich erst zu konsolidierenhaben, und insofern ist es richtig, daß ich kann Ihnennicht genau angeben, welche Zeitungen dort verbotenworden sind. Ich setze voraus, daß dieGermania"darunter sein wird, es erscheint mir dies wenigstens natür-lich; ich setze voraus, daß einige süddeutsche Blätter, diesich durch eine besonders leidenschaftliche Sprache zu gun-sten Frankreichs und gegen Deutschland auszeichneu, dar-unter sein werden; ich kann indes leicht meine Erkundi-gungen darüber vervollständigen, welche Zeitungen essind. Die Nichtannahme derselben auf der Post beruhtaber nicht auf einer Postdebitsentziehung, auch auf keinerpostalischen Maßregel, sondern auf einem Verbot vonseiten der politischen Behörde, auf einem Verbot, zu wel-chen: das Recht bisher gesetzlich ganz unzweifelhaft dieserBehörde zusteht. Im Namen der verbündeten Regierun-gen, jedenfalls im eignen Namen als verantwortlich fürdie Art, in welcher die Reichslande regiert werden, er-kläre ich, und ich denke, neue und allerneueste Vor-gänge werden diese meine Auffassung unterstützen daßdiese Ausnahmeberechtigungen der dortigen höchsten politi-schen Behörde einstweilen, wenn wir für die Sicherheitder Reichslande verantwortlich bleiben sollen, unentbehr-lich sein werden. (Bravo!)

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