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Die Neichstagssession von 1874.
2. Äas verbot politischer Zeilnngeii i» Elsasr-Lothringen.
20. Februar 1874.
In der II. Sitzung am 20. Februar stand der vom Bundesratvorgelegte Entwurf eines Reichspreßgesetzes*) zur ersten Beratung.Dabei brachte der Abgeordnete Peter Reichensperger unterandern Beschwerden diejenige vor, wonach gewissen deutschen poli-tischen Blättern in Elsaß-Lothringen der Postdebit verweigert werde,ungeachtet es in Z 3 des auch in Elsaß-Lothringen publiziertenNeichspostgesetzes vom 28. Oktober 1871 heiße: „Keine im Gebietedes Deutschen Reiches erscheinende politische Zeitung darf vom Post-debit ausgeschlossen werden". Der Reichskanzler:
Der Herr Abgeordnete Reichensperger hat vorhinangedeutet, daß in den Neichslanden, in Elsaß unv Loth-ringen, im Widerspruch mit dem Postgesetz Postdebits-cntziehungen stattgesunden hätten. Er hat diese That-sache zunächst als mutmaßlich angedeutel, am Schlußseiner Auslassungen aber von ihr als von einer That-sache gesprochen. Mir waren die Verhältnisse im einzelnennicht in Erinnerung; ich habe deshalb in der Zwischen-zeit, während wir soeben die Rede des letzten Herrn Red-ners haben anhören können, Erkundigungen darüber ein-gezogen und erfahren, daß die Sache doch etwas andersliegt, als der Herr Abgeordnete Reichensperger annimmt:die Postverwaltung ist an den Ausnahmemaßregeln, diedort getroffen sind, durchaus unschuldig und unbeteiligtund hat sich nicht beikommen lassen, im Widerspruch mitdein Postgesetz irgend eine Postdebitsentziehung auszu-sprechen; wohl aber wohnen dem Oberpräsidenten alsder höchsten Verwaltungsbehörde jener Neichslande bisherausnahmsweise teils dem französischen Rechte, teils derbisherigen Gesetzgebung in Elsaß-Lothringen entlehnte
*) Vgl. Abschnitt I. 20—24 dieses Bandes.