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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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122 Die Landtagssession von 1873 74 .

noch abzumildern den Staat gebracht hat, durch dasGebot der Notwehr gezwungen ist, das Gesetz zu erlassen,um die Schäden von einem Teil der Unterthanen Sr.Majestät abzuwenden, welche die Auflehnung der Bischöfegegenüber dem Gesetze und dem Staate über diesen Teilder königlichen Unterthanen verhängt hat, und um vonseiner Seite, so viel au ihm liegt, und so viel der Staatvermag, seine Pflicht zu thun. Es ist ja eine Konzession,die der Staat dadurch machen wird, daß er dieses Ge-setz gibt, indem er damit Konflikten ausweichen will,so lange es möglich ist. Es ist ja gewissermaßen einVorzug, wenigstens ein Halt, welcher Zeit zur Besinnunggeben soll, darin, daß der Staat, anstatt den Kampf mitden Bischöfen und ihren Anhängern hart durchzuführen,ein friedliches Wasser schafft, in welches die künstlich an-geschwellte Woge zurückgehen kann. Unter diesen Um-ständen glaube ich, daß der Staat ein Bedürfnis derNotwehr mit diesen! Gesetze erfüllt, und ich bin entschlossen,dafür einzusteheu wie für so manches, was meinen per-sönlichen Ueberzeugungen, namentlich wie ich sie in derJugend gehabt habe, nicht immer entspricht. Aber ichbin ein, den Gesamtbedürfnissen und Forderungen desStaates im Interesse des Friedens und des Gedeihensmeines Vaterlandes gegenüber, disziplinierter und sichunterordnender Staatsmann. (Bravo! und Heiterkeit.)

Ich habe gesagt, ich wollte den Ausdruckrevolu-tionär" noch näher erläutern. Was ist denn das Wesenund die prinzipielle Rechtfertigung der Revolution biszu dem Grade, wo sie es versucht? Aus das gewalt-thätige Element kommt es dabei doch weniger an, alsauf die, ich möchte sagen, wissenschaftliche Vorbereitungder Revolution in den Gemütern. Der eigentliche Stand-