Druckschrift 
7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
Entstehung
Seite
94
Einzelbild herunterladen
 

64

Die Reichstagssession von 1873.

nehmen. Aber darum handelt es sich in diesem Fallegar nicht. Hier handelt es sich um eine Gesetzgebungunter Mitwirkung einer Körperschaft, welche die Gesamt-heit der Regierungen, die Gesamtvertretung aller deut-schen Ministerien darstellt, welcher die Halste der Reichs-gesetzgebung obliegt, etwa wie einem Senat, der mit denNegierungen in Verbindung stände. Daß Sie sich viel-leicht aus preußischen Verhältnissen das Bild machen,welches wohl daraus entstehen könnte, wenn während derAbwesenheit des Landtages die Negierung und das Herren-haus zusammen allein die Gesetzgebung in der Handhätten, das trifft hier nicht zu (Heiterkeit), denn hiersind die prinzipiellen, politischen Divergenzen zwischen denbeiden großen Körperschaften der Gesetzgebung des Reichesnie in dem Maße hervorgetreten, und ich möchte dochauch auf diesem Gebiete bitten, daß man nicht davonausgeht, daß eine Regierung, und namentlich wo fünf-undzwanzig Regierungen zusammenwirken, aber auch selbsteine einzelne, an und für sich einen gewissen Hang zurUnvernunft und Ruchlosigkeit hätte, den man nicht sorg-fältig genug zügeln kann. Ich glaube, Sie können zuder Gesamtheit des Bundesrats das Vertrauen haben,daß er die ihm provisorisch anzuvertrauende Einwirkungauf die Gesetzgebung in den Zwischenzeiten nicht miß-brauchen wird, daß er sich mit dem Reichstag, ohne dener die politische Thätigkeit ja nicht einseitig fortsetzenkann, nicht in Widerspruch setzt, daß die verbündetenRegierungen sich dem nicht aussetzen, daß Ihre Gesamt-behandlung der Gesetzgebung in der Zwischenzeit, sowieder Reichstag wieder Zusammentritt, aus dem Gesichts-punkte beurteilt wird,wie habt Ihr nur dergleichenthnn können, nachdem Euch die Ansichten des Reichstages