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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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Ankauf eines Botschaftshotels in Petersburg. 83

Regierung nach ihren Erfahrungen bejaht wird, die sieaber nur mit Bewilligung des Reichstages, wenn derReichstag der Ueberzeugung der Regierung Glaubenschenkt, durchführen kann. Allmählich haben fast allegroßen Mächte für ihre Gesandtschaften bei den größeren,viele auch bei den kleineren Staaten, das Prinzip ad-optiert, daß sie ein eignes Haus haben, um den Schwierig-keiten des Umzuges mit Akten, den Unannehmlichkeitender Bewohnung eines Privathauses, das sie vielleicht mitandern teilen müssen, und namentlich den unablässigenSteigerungen der Miete zu entgehen. Ich habe, als ichin Petersburg Gesandter war, noch für 8000 ThalerMiete gewohnt und für 1000 Thaler etwa hinzutretendeKosten. Die Mietsverträge, die der jetzige Botschafterdort abschließen muß für weniger Räumlichkeiten, als ichdamals inne hatte, steigen schon ohne die additionellenKosten ans 17000 und 18000 Thaler, und bei dem Stei-gen der Mieten und der Preise von Grund und Boden,glaube ich, empfiehlt sich dieses Prinzip dennoch, abge-sehen davon, daß, wenn das Deutsche Reich auf die Würdeseiner Repräsentation einen Wert legt, ein der Kündi-gung ausgesetzter Mieter immer doch eine weniger würdigeStellung hat, als ein in einem dem Reiche gehörigenHause angesessener Gesandter. Einem Vertreter, der aufden Wink eines Privatmannes sein Lokal räumen muß,ist nie dieselbe Repräsentation möglich. Es sind dadauernde Einrichtungen nicht möglich, es ist die Ver-teilung der Räume nicht möglich, wie sie für eine Re-präsentation mit daran hängenden Büreaus gerade ge-wünscht wird. Das kann man nur im eignen Hauseeinrichten, und wenn der Reichstag nicht Wert legte ausdie äußere Würde der Repräsentation auf dieser Seite