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Die Reichstagssession von 1873.
wir mit dem Papste als Souverän des früheren Kirchen-staats gehabt haben, oder die geschäftlichen Berührungen,in welche wir mit dem Papste als Territorialherrn ge-kommen sind, bei weitem das geringere Maß der Tätig-keit der Gesandtschaft in Anspruch genommen haben, imVergleich mit denjenigen Geschäften, welche der preußischeStaat — nach Stiftung des Norddeutschen Bundes istdas weniger praktisch geworden — zur Regelung seinerBeziehungen zur katholischen Kirche gehabt hat. DasBedürfnis, soweit es hierauf begründet ist, besteht fort,wenn auch einstweilen mehr im Prinzip als in der Praxis.Wir sind augenblicklich praktisch dort nicht vertreten. Eshat das Gründe, die ja mehr äußerlicher Natur sind, diein Verbindung stehen mit der augenblicklichen Lage derkonfessionellen Frage in Deutschland, und namentlich istdas rein formale Interesse einstweilen maßgebend undentscheidend, daß wir einen Vertreter des Deutschen Rei-ches nicht der Möglichkeit aussetzen wollen, in seiner amt-lichen Eigenschaft in Rom von amtlicher Seite her eineSprache zu hören, die das Deutsche Reich amtlich nichtentgegenzunehmen vermag (hört! links). Es sind dasaber wandelbare Bedingungen: Neinpora inntantnr nos6t inntainnr inillm. (Abgeordneter A. Reichensperger:Sehr wahr! Heiterkeit.)
Es ist ja gar nicht notwendig, daß die Sache desFriedens und der Demut stets mit stolzen und zornigenWorten vertreten werde; es kann ja auch darin eineAenderung eintreten, so daß auch diese Verhältnisse be-handelt werden in Form der üblichen Gebräuche der euro-päischen Mächte, denn zu einer solchen rechne ich dasOberhaupt einer der großen kirchlichen Gemeinschaften,von welcher ein verhältnismäßig kleiner Teil auch das