Die Besetzung des Londoner Botschafterpostens. 65
mag es im Orient sein oder in Ländern, wie Schwedenund Dänemark, wo es früher wenigstens sehr schwerwar, katholische Seelsorge zu haben, — da würde theo-retisch die Parität eintreten, daß dem Gesandten unddadurch auch den dort lebenden katholischen Deutschenfür die katholische Seelsorge Mittel gegeben werden. InPortugal fehlt es an katholischen Geistlichen keineswegs,und der katholische Gottesdienst ist bekanntlich wenigerals der evangelische an eine bestimmte Sprache gebunden,sondern mehr universeller Natur. Die in Portugal woh-nenden deutschen Katholiken empfinden also kein Bedürf-nis, mit einem besondern Missions- und Gesandtschafts-geistlichen versehen zu werden. Sobald irgendwo vonkatholischen Deutschen das Bedürfnis geltend gemachtwürde, sobald ein katholischer Gesandter nachweist, daßer für seinen Gottesdienst in dem Lande, wo er seinenSitz hat, nicht die nötigen Einrichtungen findet, so wirddie Reichsregierung mit derselben Bereitwilligkeit ihreMitwirkung zur Anstellung katholischer Gesandtschafts-geistlicher eintreten lassen.
12. Die Besetzung des Londoner Botschosterpostens.
9. Juni 1873.
Bei dem Etatsposten „Botschaft in London" fragte AbgeordneterFrhr. v. Hovsrbeck: „Es ist hier ein Botschafter für London an-gezeigt, ich möchte mir die Freiheit nehmen, darüber mich zu er-kundigen, ob gegenwärtig schon ein Botschafter in London existiertoder bestimmt designiert ist." Fürst Bismarck antwortete:
Ein Botschafter in London existiert augenblicklichnicht. Ein Botschafter und ein Gesandter wird als er-nannt erst betrachtet, sobald sein Kreditiv von dem
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