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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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Die Reichstagsssssion von 1873.

jeder andern, daß diejenigen, die im Auslande ihre Exi-stenz begründen, nachher nicht in die Heimat zurückkehren,sondern der Nation dauernd angehören, bei der sie sichzuerst als Frenide angesiedelt haben. Es liegt dies viel-leicht einigermaßen darin, daß die zweite Generation derdort Lebenden von Kindheit auf durch die Schulinstitu-tionen mit dem fremden Lande, in dem sie sich befinden,verwächst. Ob unsre Mittel soweit reichen, um diesenVerlusten am nationalen Kapital auf fremder Basis ent-gegenzuwirken, lasse ich dahingestellt sein. Soweit sichdies an die Andeutungen des Herrn Vorredners knüpft,glauben wir einen besondern Grund für die Bewilligungdes Titels, für die Errichtung einer Schule iu Kon-stantinopel zu erblicken, denn nur, wenn die Errichtungeiner solchen Schule sich verwirklichen läßt — man kanndie Schwierigkeiten erst beurteilen, wenn man der Fragepraktisch näher tritt — wird man damit ein Institut fürdie Ausbildung von Dolmetschern für die diplomatischenPosten in Verbindung bringen können.

11. Die Parität der Gesandtschaftsprediger.

9. Juni 1878.

Auf eine Anregung des Abgeordneten Frhrn. v. Hoverbeckbei dem Etatstitel: „Gesandtschaft in Lissabon" gab der Reichs-kanzler folgende Erklärung ab:

Ich glaube, die Parität der Konfessionen kommt beidieser Frage nicht zur Bedeutung, sondern lediglich dasBedürfnis. Die Parität würde dadurch gewahrt werden,daß, wenn beispielsweise das Reich einen Gesandten, derfür seine Person katholisch ist, in ein Land schickt, wofür den katholischen Gottesdienst nicht gesorgt ist, also