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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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Zum Neichspreßgesetz.

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schon einige Jahre in Anspruch genommen und ist oftin Ermangelung stärkeren Drucks auf Beschleunigung er-folglos geblieben; es hat über Gesetzvorlagen, über Preß-vorlagen und ähnliche, eine Verständigung bis zur Reifenicht stattgefunden. Ich ergreife nun sehr gern in solchenMaterien, wo mir eine Gesetzgebung erwünscht ist, denBall, der mir entgegengeworfen wird, von welcher Seitees sein mag, namentlich aber von der so sehr und sogleichmäßig kompetenten des Reichstags. So ist es beidem Eisenbahngesetz der Fall gewesen; da hat der Reichs-tag von seiner Initiative zu meiner großen Genug-thuung Gebrauch gemacht, und wenn ich bei der Inter-pellation über die Stellung des Bundesrates dazu gesterngegenwärtig gewesen wäre, so würde ich einfach auf meinefrüheren Auslassungen verwiesen und hinzugefügt haben,daß der Bundesrat sich über die Sache schlüssig machenwerde, sobald ihm die Beschlüsse des Reichstages vor-liegen, daß aber der Bundesrat ganz nach dem Prinziphandle, das ich Ihnen eben empfehle, keine gleichzeitigkonkurrierenden und die Ansichten feststellenden Beschlüsseüber denselben Gegenstand zu fassen, sondern in ver-fassungsmäßiger Weise die Beschlüsse des Reichstagesabzuwarten. Ter Bundesrat würde dies ja auch hierthun, wenn er nicht, wie ich hoffe, durch Beteiligung anIhren Verhandlungen auf Förderung des VerständnissesMitwirken kann. Die Sache liegt hier doch etwas andersals bei der Eisenbahnfrage, wo es sich um eine einfacheAusführung einer Exigenz der Verfassung handelte, unddie Ausführung der Verfassung liegt im Bundesrateallen Mitgliedern, den Regierungen und deren Vertreternam Herzen. Aber ich will nicht in die vorige Diskussionzurückfallen, sondern nur wiederholen, daß meine Bitte,