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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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Die Reichstagssession von 1873.

eine Strafgewalt beilegt und den Staatsbahnen gegen-über auf die Bundesverfassung verweist, d. h. auf einenim ganzen ziemlich schwerfälligen Apparat. Aber ichwürde auch dieses Minimum schon mit Dank acceptieren,in der Hoffnung, daß Ihre legislative Mitwirkung zurWeiterbildung, je nachdem sich das Bedürfnis dazu zeigt,späterhin die Hand bieten werde. Aber in der jetzigenOhnmacht und Machtlosigkeit lassen Sie, wenn ich darumbitten darf, im Interesse der Würde des Reiches undseiner Verfassung die Neichsgewalt nicht verharren! Siehat bisher die Bestimmungen der Verfassung in der Hand,sie hat aber keine Möglichkeit und Mittel, ihnen Aner-kennung und Geltung zu verschaffen.

Der Gesetzentwurf betr. das Reich seisenbahnamt wurdeangenom men.

!). stum Reichspreßgesetz.

29. Mai 1878.

In der 42. Sitzung des Reichstages am 29. Mai kam der vomAbgeordneten Windthorst (Berlin-Bielefeld) vorgelegte Entwurfeines Rei ch spreßg esetzes zur zweiten Beratung. Der Bundes-kommissar Geh. Regierungsrat Starke gab dabei die Erklärung ab,daß von Preußen auch bei dem Bundesrate ein Antrag auf Erlaß einesPreßgesetzes eingebracht sei, und gab dem Reichstage anheim, seineeigne Beratung des Gegenstandes auszusetzen. Der AbgeordneteWiggers widersprach dieser Meinung, weil dann wahrscheinlichdas Preßgesetz in der laufenden Session überhaupt nicht mehr zu-stande kommen würde. Der Kanzler vertrat die Ansicht desBundeskommissars:

Durch die Erklärung des Herrn Reichskommissarssind die Herren benachrichtigt, daß gleichzeitig mit derhier schwebenden Verhandlung eine über denselben Gegen-stand im Bundesrate stattfindet. Ich gebe es Ihnen an-