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7 (1888) Weitere Entwickelungen in Reich, Staat und Kirche : 1873 - 1875
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54 Die Reichstagssession von 1873.

Verfassung Sorge zu tragen, zu beruhigen. Ich glaube,dieses Gewissensbedenken sollte doch von jedem Reichs-tagsmitgliede einigermaßen mit mir geteilt werden; dennwir sind alle dazu da, die Verfassung, die wir votierthaben, nach Möglichkeit auszuführen.

Der Herr Vorredner hält das Gesetz für überflüssig,weil er meint, das, was auf Grund dieses Gesetzes ge-schehen würde, könnte auch auf andern Wegen erreichtwerden. Einmal also, indem man eine Kommission zu-sammenberiefe, deren Diskussion durch das Anslichtstellender vorhandenen Schäden allein hinreichen würde, ver-möge ihres theoretischen Gewichts auf die öffentliche Mei-nung, die Vorteile zu erreichen, die das Gesetz uns ge-währen könnte. Wenn das der Fall wäre, so müßteauch eine Reichstagsdiskussion hier schon hinreichen; aberich glaube, diese Schäden sind schon längst allgemein be-kannt, sie bedürfen gar keiner Klarstellung mehr: jeder,der auf den Eisenbahnen fährt, empfindet sie. Das Ge-biet der Konzessionen liegt mir vorderhand noch nicht sonahe bei diesem Gesetze, wie das Gebiet der Betriebs-regulierung. Was theoretische Bestimmungen für eineWirkung in dieser Beziehung üben, das sehen wir andem Reichsbetriebsreglement, welches ja in verfassungs-mäßiger Weise gegeben ist. Da uns aber in der Reichs-verwaltung jedes Mittel fehlt, diesem BetriebsreglementNachdruck zu geben, so ist es eben ein toter Buchstabegeblieben. Die Eisenbahnverwaltungen beachten es oderbeachten es nicht — wie es ihnen gefällig ist; undso würden sie auch den moralischen Eindruck von Kom-missionsverhandlungen beachten, je nachdem es ihremeignen Partikularvorteil konveniert oder nicht.

Was uns fehlt, um den in der Verfassung vorhan-