Eine persönliche Bemerkung. — Das Reichseisenbahnamt. II. 63
seits dazu mitzuwirken, daß die Verfassung inckSinne derFortschrittspartei weiter entwickelt werde, darauf möchteich allerdings bitten, keine Wechsel zu ziehen. (Heiterkeit.)
8. Das Nerchseisenbahnamt. II.
28. Mai 1873.
Bei der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs betr. die Errich-tung eines Reichseisenbahnamts, in der 41. Sitzung am 28. Mai,bezeichnet« der Abgeordnete Peter Reichensperger ein solchesGesetz als ein „überflüssiges, inopportunes und namentlich mit Be-zug auf das Konzessionierungswesen lückenhaftes". Er bezog sichdabei mit auf den Eindruck, welchen die sogenannten „Gründer-reden" des Abgeordneten Lasker im Februar desselben Jahres impreußischen Abgeordnetenhause hervorgerufen hatten. Der Reichs-kanzler hielt folgende Rede:
Der Herr Vorredner nötigt mich durch sein eigenesBeispiel, aus der Spezialdiskussion auf die Generaldis-kussion zurückzugreifen. Er hat in der Hauptsache dieOpportunität und das Bedürfnis des ganzen Gesetzes be-stritten, einmal, weil die Schäden, denen damit entgegen-getreten werden wollte, nicht vorhanden seien, zweitensnach der üblichen Methode, daß er Besseres, Größeres,prinzipiell Durchgreifenderes will, das in diesem Augen-blick Mögliche aber gerade nicht will und deshalb jedenSchritt hindert, der im Augenblick geschehen könnte.
Die Notwendigkeit, ein Gesetz der Art zu geben, dasBedürfnis ist schon durch die Verfassung gegeben unddurch die Pflicht, diese Verfassung und namentlich einenihrer Hauptartikel, den am detailliertesten ausgearbeitetenihrer Artikel, zu einer Wirklichkeit zu machen — wie ichin meiner vorigen Aeußerung gesagt habe: mein Ge-wissen bezüglich meiner.Pflicht, für die Ausführung der