18 Die Reichstagssession von 1873.
Kategorie der zahlenden Ausländer eben nicht mehr zu-gerechnet wird.
Der Antrag Wagner wurde darauf abgelehnt, H 19 inder Fassung der Regierungsvorlage angenommen.
H 25 dieses Gesetzentwurfs lautete: „Es können durch Kaiser-liche Verordnung die nachbenannten Beamten jederzeit mit Gewäh-rung des gesetzlichen Wartegeldes einstweilig in den Ruhestand ver-setzt werden: der Reichskanzler, der Präsident des Reichskanzleramts,der Chef der Kaiserlichen Admiralität, der Staatssekretär im Aus-wärtigen Amte, die Direktoren und Abteilungschefs im Neichskanzler-amte und in den einzelnen Abteilungen desselben, sowie im Aus-wärtigen Amte und in den Ministerien, die Vortragenden Räteund etatsmäßigen Hilfsarbeiter im Auswärtigen Amte, die Militär-und die Marineintendanten, die diplomatischen Agenten einschließlichder Konsuln."
Hierzu stellte der Abgeordnete I)r. Windthorst den Antrag,vor dem Worte „Vortragenden" einznrücken: „nach dem Erlasse diesesGesetzes zur Anstellung gelangenden." Der Reichskanzler tratdiesem Anträge entgegen:
Ich erlaube mir über das eben eingebrachte Amen-dement nur wenige Worte, denn es ist sehr schwierig,über einen delikaten Punkt, der die Verhältnisse lebenderBeamten, mit denen ich alle Tage zu thun habe, betrifft,sich so unbefangen auszusprechen, als wenn man mit unbe-nannten Zahlen rechnet. Wenn das Amendement ange-nommen wird, so würde die freie Bewegung, welche durchdas gedachte Gesetz dem auswärtigen Dienst verliehenwerden soll, in ihrer Verwirklichung auf eine sehr weiteZeit hinausgeschoben. Die Beamten, um welche es sichhandelt, sind zum Teil jung und neu in das Amt ge-kommen; sie haben Aussicht, die ältere Hälfte der hierAnwesenden zu überleben und der nächsten Generation erstdie Frage zur Lösung zu geben. Sie sind unter meinerEinwirkung angestellt worden, und ich würde sie nicht