Die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten.
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das Reich nicht um ein Privilegium seiner Beamtenhandelt, sondern nur das Festhalten der Gleichheit und umVerwertung der Eindrücke, die von dieser Gleichstellungauf das nationale Bewußtsein erwartet werden können.Ich selbst bin vollständig bereit, auch innerhalb des preußi-schen Ministeriums dazu mitzuwirken, daß dieser Zustanderreicht wird. Ich bin an sich kein Anhänger der Fort-dauer des Systems in Preußen, ich verlange nur, daßden Reichsbeamten diese Vorteile so lange gewährt werden,wie sie für die große Mehrheit der Beamten, für 24- Mil-lionen Preußen, bestehen, daß die Reichsbeamten nichtschlechter gestellt werden. Aber nach der Stimmung, dieich bei meinen Kollegen gefunden habe, die mir die Ueber-zeugung und den Eindruck hinterlassen hat, daß sie schonjetzt ihr Votum so abgegeben haben würden, wenn nichtder Widerstand des Reichskanzlers die Wagschale auf dieandre Seite geneigt hätte, kann ich voraussehen, daß meineMitwirkung zur Beseitigung dieser Einrichtung in Preußenauf fruchtbaren Boden fallen wird. Bis dahin möchteich aber bitten, auf die Sympathie, mit der die einzelnenGemeinden den zahlenden oder nicht zahlenden Beamtenentgegenkommen, nicht allzu hohen Wert zu legen. Ichmöchte für die Reichsbeamten nicht gern eine analogeSympathie wie für reiche Ausländer gewinnen, die ebenauch zahlen, aber doch nicht dem Lande näher angehören;ich möchte nicht, daß Reichsbeamte von der öffentlichenMeinung in eine entferntere Kategorie gerechnet wer-den. Ich möchte dahin kommen, daß wir in dem Reichs-beamten einen, wenn nicht reichen, doch gleich denPreußen zahlenden Inländer haben, von dem jederSchatten eines Anflugs von Exterritorialität in derMeinung der Gemeinden genommen ist, und der der281. 2