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Die Reichstagssession von 1873.
noch einmal beschließt, sich geben; — ich kann ebensogutdie Ueberzeugung aussprechen, der Reichstag wird, wennder Bundesrat nochmals bei seiner Meinung bleibt, dieweit ansgestreckte Hand, die Ihnen in elf oder zwölfPunkten entgegenkommt und nur in ein oder zwei Punktenentgegengesetzt bleibt, ergreifen wollen. Der Bundesrathat meines Erachtens die Barriere der Verfassung undden ganz klaren Wortlaut der Verfassung vor sich, dener nicht überschreiten kann und nicht überschreiten will.
Der Abgeordnete Miguel führte hierauf aus, „nach der heuteftattgefundenen Diskussion sei eine sachliche Differenz zwischen demReichskanzler bezw. den Bundesregierungen und dem Reichstageüberall gar nicht mehr vorhanden, wenn er in dieser Beziehungzwischen sachlicher und juristischer Differenz unterscheiden dürfe; eshabe sich nach dieser Diskussion alles in die Interpretation desArtikels 3 der Verfassung aufgelöst, welcher von den bürgerlichenRechten der Angehörigen der Bundesstaaten handelt. Partikular-staatliche Vorschriften könnten sicherlich nicht ixso fürs auch auf dieReichsbeamten Anwendung finden." Der Reichskanzler er-widerte :
Ich bemerke zunächst, daß ich nicht habe sagen wollen,daß die Anwendung des Art. 3 ipso furo notwendigfolge, ich habe nur sagen wollen, daß das Reich ein Rechtdarauf habe, insoweit es dasselbe geltend machen will,und daß dieses Gesetz, wenn es ohne Erläuterung dieserVerfassungsbestimmung ergeht, von mir wenigstens mitdieser Verfassung nicht in Einklang gebracht werden kann.
Im übrigen glaube ich, eine Argumentation desHerrn Vorredners mir aneignen und für mich mit Erfolgverwerten zu können, daß die Annahme der jetzigen Vor-schläge des Bundesrats meiner Ueberzeugung nach dahinwirken wird, den Zustand, den Sie erstreben, auch inPreußen herbeizuführen. Ich wiederhole, daß es sich für