Die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten. 13
legium aufzuheben und gesetzlich abzuschaffen, und damitwird dasselbe von selbst und ohne weitere Gesetzgebungnach dieser Fassung auch für die Reichsbeamten fallen.
Ich möchte dringend bitten, den verbündeten Regie-rungen, die ihrerseits sehr weit und mit Aufopferungmancher den einzelnen liebgewordener Ueberzeugnngen demReichstage entgegengekommen sind, auch Ihrerseits diesenSchritt entgegenzuthun und auf dem Amendement, welchesder Herr Vorredner vertrat, Ihrerseits nicht zu bestehen,sondern die Einigung und den Abschluß dieses bedeut-samen Fortschrittes unserer staatsrechtlichen Entwickelungim Reiche dadurch in kurzer Zeit zu ermöglichen, daß Siehier der Auffassung der verbündeten Regierungen bei-treten. (Beifall.)
Der Abgeordnete Laster trat für den Antrag Wagner gegenden Entwurf der verbündeten Regierungen ein. In dem letzterensehe er eine Aeußerung des Partikularismus; er vermute, der Ein-fluß Preußens im Bundesrate habe es zuwege gebracht, daß dervorjährige entgegengesetzte Beschluß des Reichstages abgelehntwurde: „Preußen wirft seine bedeutende Macht in die Wagschaleund sagt: wenn auch die Majorität bei den übrigen Staaten ist,so will ich doch in dieser Weise dem Gesetz meine Zustimmungnicht geben." Der Reichskanzler trat dieser Auffassung entgegen:
Der Herr Vorredner hat seine Argumentation dochin erster Linie und in der Hauptsache auf eine unrichtigefaktische Voraussetzung gegründet, indem er angenommenhat, daß es namentlich der Einfluß Preußens gewesensei, der diese Nichtnachgiebigkeit der Bundesregierungendurchgesetzt habe. Ich kann ihn bei dieser Gelegenheitnur darauf aufmerksam machen, wie gewagt es ist, dieDeduktionen soweit auszuführen — ohne sichere Kenntnisder Thatsache. Das preußische Ministerium war in seinerMajorität bereit, den Reichstagsbeschluß anzunehmen