12
Die Reichstagssession von 1873.
als Landsmann zu beurteilen und zu behandeln sei.Wenn jemand von dem hohen wissenschaftlich gebildetenStandpunkt des Herrn Vorredners*) unter diesem Ein-drücke, unter diesem falschen Eindrücke nicht leidet, soist das sehr erklärlich. Im großen und ganzen habenwir aber leider mit den Vorurteilen derer, die nicht sotief Nachdenken, und die nicht mit diesen Waffen dergeistigen Forschung versehen sind, wie der Vorredner, zukämpfen; und wenn gerade mir in meiner amtlichen Stel-lung es obliegt, diesen Eindrücken da, wo ich sie imLeben wahrnehme, entgegenzutreten, so ist der vorliegendePunkt einer von denen, der mich an diese meine Pflichtmahnte, und ich kann dem Herrn Vorredner nicht ver-hehlen, daß ich einer der energischsten Vertreter im Bun-desrate gewesen bin für die Unmöglichkeit, in diesemPunkte nachzugeben, für die Unmöglichkeit, uns in diesemPunkte mit der Reichsverfassung, mit der Verpflichtungeines jeden Landes, die Reichsbeamten ähnlich wie dieeignen zu behandeln, in Widerspruch zu setzen. Daßdarüber ein Groll oder gar eine Geringschätzung desReiches in einzelnen Gemeinden des Reiches entstehenwerde, — diese Befürchtung teile ich mit dem HerrnVorredner nicht, sondern hege vielmehr die Befürchtung,daß eine Beirrung des nationalen Bewußtseins dadurchgenährt werde; und das zu verhüten liegt mir in meinemBerufe näher. Entsteht dadurch ein Groll, so wird ersich in viel höherem Maße gegen die zahlreichen Landes-beamten richten, und für die Landesgesetzgebung wird dieVeranlassung entstehen, für ihre Beamten dieses Privi-
*) Abg. I)r. Wagner, Herzog!, altenburgischsr Appellations-gerichts-Vizepräsident.