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Capital — Capitalvcrbrcchen.
sorbirenden Unternehmungen ins Leben ruft u.aufrecht erhält, ist aus dem kleinen C. hervorge-gangen u. bedarf des letzteren zu seiner fortwäh-renden Wiedererzeugung. Der Fabrikant zertheiltsein Waarencapital, dessen einzelne Theile in dieHände der kleinen Kanfleute (Detaillisten) u. Hand-werker übergehen, während diese Ansammler deskleinen C-s für den Absatz an die eigentlichenConsumcnten sorgen. Es liegt in der Statur derHandelsverhältnisse, daß das große C. sich ver-hältnißmäßig rascher vermehren muß, als daskleine, und es läßt sich nicht leugnen, daß dasgroße C. eine Anziehungskraft für das kleine be-sitzt, welche den wirthschaftlichen Ruin der Arbei-ter und des kleinen Gewerbes zur Folge habenmüßte, wenn nicht gewisse Ausgleichungen statt-sänden. Das große C. ist zu seiner Verwcrth-uug gezwungen, große, die Gefahr des Verlustesvermehrende Anstrengungen zu machen, welche dieindustrielle Thätigkeit des ganzen Volkes hebt, dieArbeit gesucht macht, also auch den Werth dersel-ben und die Fähigkeit des Arbeiters, ein C. zusammeln, erhöht. Die C-ansammlungen der Ar-beiter geben diesen die Macht, vereinigt ebenfallsals Capitalist anfzutreten u. eine Handelsnnter-nehmuug ins Leben zu rufen, welche um so ge-deihlicher werden muß, als dabei eine Associationder Arbeit und des C-s zur Erreichung des ge-meinsamen Zweckes der Neubildung des C-sstattfindet. Diese Art der C-bildung ist inneuerer Zeit schon oft mit (leider aber nochhäufiger ohne) Erfolg versucht worden (Arbei-tergenossenschaften, Inäustrial-kaibnsrslrip, oderSystem der actionären Genossenschaften zwischenden Capitalisten u. Arbeitern). Als productive Kraftfordert das C. für seine Leistung eine Gegenleist-ung, wie der Arbeiter für seine Arbeit den Lohnverlangt. Diese Leistung ist der C°zins. Die Be-sitzer von C-ien, welche aus der Darleihung der-selben ein Geschäft machen, so daß sie es demUnternehmungsgciste u. Talent des Empfängersüberlassen, Gewinn daraus zu ziehen, bezeichnetman mit dem Namen Capitalisten od. Rentiers. Sienützen der Gesellschaft nicht nur dadurch, daß sieindirect die Productionskraft des Volkes vermeh-ren, sondern in vielen Fällen auch dadurch, daßsie neben der wirthschaftlichen u. erwerblichen Thä-tigkeit Desjenigen, welchem sie ihre materiellenMittel anvertrauten, ihre eigene Thätigkeit einemrein geistigen Gebiete zuwenden u. ihre Muße mitwissenschaftlichen und künstlerischen Bestrebungenaussüllen. Das productiv angelegte C. muß außereinem Äquivalent für die aufgewandte Arbeit demProducirenden Inhaber auch den Zins abwerfen,den er als Capitalist, d. h. als sein eigener Gläubi-ger, zu beanspruchen hat. In diesem Falle heißtder Zins C-gewinn oder C-rente. Naturgemäßströmt das C. solchen Unternehmungen zu, welcheeine hohe Rente versprechen, bis Concurrenz od.andere Verhältnisse die Rente Herabdrücken u. derStrom eine andere Richtung einschlägt. So ent-zieht die Aussicht auf eine hohe Rente bei in-dustriellen Unternehmungen dem Feldbau das C.,bis dieser, durch höhere Preisnormirung seinerProducte rentabler geworden, die Rentner vonNeuem anlockt. Die höhere oder geringere Ver-
werthung der C-ieu wird häufig auch durch dasgrößere oder geringere Risico bedingt, da sichereC-anlagen naturgemäß gesuchter sind, als solchevon zweifelhafter Sicherheit, Angebot u. Nachfrageaber über den Werth jeder Waare, als welche hierauch das C. zu betrachten ist, entscheidet. ImAllgemeinen wird der C-zins sich desto niedrigerstellen, je größer der Wohlstand eines Volkes ist(s. Zins u. Wuchergesetze). Die Idee einer C-stcuer, mit welcher neuere Finanzpolitiker aufge-treten sind, indem sie darin eine gerechtere Ver-theilung der Steuerlast erblicken wollten, erscheint,abgesehen von der Schwierigkeit der Schätzung,wenn man dabei nicht verletzend in private Ver-hältnisse eingreifen will, deswegen unzweckmäßig,weil jede Besteuerung auf den Preis der Waareinfluirt, mit welcher der davon Betroffene han-delt, indem dieser dem Consumenten, wenigstenstheilweise, die Steuerlast aufbürdet. So würdeeine Besteuerung des C-s eine Erhöhung desZinsfußes zur Folge haben, namentlich wenn einTheil des besteuerten C-s nach anderen Staatenauswanderte, wo es der Steuer nicht unterworfenwäre, und so eine Geldtheuerung herbeigefllhrtwürde. Vgl. außer den betreffenden Abschnittenin den Lehrbüchern von Rau, Roscher, Schäffle,Wirth, Maugoldt u. A. insbesondere Gerstner,Beiträge zur Lehre vom C., Erl. 1857; Cossa(Luigi), Sulla' teoria äsl oapltals, 14, 1874;C. Marx, Das C., Kritik der politischen Ökono-mie, 1. Aufl., Hamb. 1867; v. Danckclmann,Zeitschrift für C. u. Rente, 1862 ff. Lagai."
Capital (Oapitulum), der oberste, verzierteTheil einer Säule, nach dessen Form man haupt-sächlich die verschiedenen Säulenordnuugen unter-scheidet; s. u. Säule.
Kapitale (v. Lat.), 1) Hauptstadt, namentlicheine solche, welche zugleich Verkehrsmittelpunkt ist.2 ) (Capitallinie, Kriegsw.) Die Halbirungsliniedes Winkels in der Spitze eines Forts od. Bastions,meist zugleich die Halbirungs- od. Mittellinie desganzen Werkes. Verlängerung der C., dieVerlängerung dieser Linie nach außen; auf der-selben wird mit den Sappenschlägen gegen dasangegriffene Werk vorgegaugen; s. Festungskrieg.
llspitäle crimen, so v. w. Capiralverbrechen.6. juäieinm, s. Halsgericht. 6. jus, s. v. w.Baulebung.
kapitalisier«^, 1) das Zusammentragen ein-zelner unverzinslicher Forderungen an ein Indi-viduum zu einer verzinsbaren Summe. 2 ) DieZinsen zum Capital schlagen, indem man diesel-ben nicht consumirt. 3 ) Nach dem durchschnitt-lichen jährlichen Ertrage, welchen ein Geschäft ab-wirft, den Capitalwerth desselben berechnen. Diesgeschieht, indem man den Zinsfuß in die Summedes Ertrages dividirt n. den Quotienten mit 106multiplicirt.
vspitslis posns (lat.), so v. w. Capitalstrafe;s. Todesstrafe. 0. rss (lat.), Vergehen, woraufder Tod, od. bürgerlicher Tod, z. B. Exil, steht;s. u. Verbrechen.
Kapitalschrift, so v. w. Uncialschrift.
Capitalsteuer, s. Stenerwesen.
Capitalstrafe so v. w. Todesstrafe.
Kapitalverbrechen (6aMaIs erirwon), im