Die Welfenlegion.
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großem Gewichte sein, wir konnten uns unmöglich be-rechtigt halten, einem Fürsten, der uns noch als Kriegs-seind behandelte und entschlossen schien, diese Rolle fort-zuführen, die Mittel dazu zu gewähren. Wenn wirdennoch die Vollendung der gesetzlichen Grundlage derAbfindung nicht aufhielten, so geschah es, um keinenZweifel an dem Ernste aufkommen zu lassen, mit demwir diese Abfindung sicherstellen wollten. Wir wolltenuns dem Vorwürfe nicht allssetzen, die preußische Regierunghätte eine unwürdige Komödie mit dieser Sache gespieltund wäre vor dem gesetzlichen Abschlüsse zurückgetreten.Bei der Lügenhaftigkeit der feindlichen Blätter wäre unserVerhalten jedenfalls entstellt worden. Wir legten deshalbGewicht darauf, unfern guten Willen außer Zweifel zustellen, und wir wollten zugleich eine gesetzlich gesicherteBasis für zukünftige Verhandlungen schaffen, sobald unsKönig Georg oder seine Erben Bürgschaft für ihr Ver-halten gewähren würden. Wenn uns das Vertrauentäuschte, welches wir in fürstliches Ehrgefühl setzten, dasVertrauen, daß auch die stillschweigenden Bedingungenund Voraussetzungen des Vertrages gehalten werdenwürden, so waren wir überzeugt, daß die Gesetzgebungdes preußischen Staates bereit und im stände seinwerde, den Schaden, den der Bruch dieses Vertrauensdem Lande zufügen könnte, in einheitlicher Beschlußnahmeder Faktoren der Gesetzgebung von diesem Lande abzu-wehren.
Daß Sie dies thun werden, und mit großer Majo-rität thun werden, darüber bin ich nicht zweifelhaft. Ichhabe aber doch zur Erläuterung des Beschlusses, von demich überzeugt bin, daß Sie ihn fassen werden, meineStellung als Mitglied des Hauses und die Stellung der