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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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Der preußische Landtag 1868—70.

Regierung mit den eben gesprochenen Worten klarer be-zeichnen wollen. (Bravo!)

!). Der „Reptilieiisonds"; „gelogen wie telegraphiert".

30. Januar und 18. Februar 1869.

Das Gesetz über die Beschlagnahme des Vermögens des ehe-maligen Kurfürsten von Hessen kam im Abgsordnetenhause in der41. Sitzung am 30. Januar zur Verhandlung. Graf Bismarck hieltfolgende Rede:

Ich habe gestern schon Gelegenheit gehabt zu äußern,daß ich den Begriff der staatlichen Notwehr nicht kanneinengen lassen in den Fall, wo ein Staat, wo ein Landthatsächlich angegriffen ist und diesen Angriff abzuwehrenhat, sondern daß ich ihn einbegreifen muß in das Recht,die Pflicht einer Landesregierung — und je größer dasLand, um so schwerer die Pflicht —, dafür zu sorgen,daß der Friede überhaupt nicht gestört, daß verhütetwerde, was den Frieden stören, was das Vertrauen indiesen Frieden erschüttern könnte. Denn ohne diesesVertrauen hat der Friede nicht die Bedeutung, in welchereine große Nation seiner bedarf. Ein Friede, der derBefürchtung ausgesetzt ist, jeden Tag, jede Woche gestörtzu werden, hat nicht den Wert eines Friedens; ein Kriegist oft weniger schädlich für den allgemeinen Wohlstandals ein solcher unsicherer Friede. In dieser rein poli-tischen Auffassung werde ich mich nicht irre machen durchjuristische Deduktionen. Ueber juristische Zwirnsfädenwird die Königliche Regierung nicht stolpern in der Aus-übung ihrer Pflicht, für den Frieden des Staates zusorgen; sie wird diese ihre Aufgabe auch nicht auf das

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