III.
Weiterer Ausbau brr Vunbes-Institukionrn 1868—09.
1. Der Änswoudernngsvertrog mit Nordamerika.
2. Axril 1868.
Die zweite ordentliche Session des Norddeutschen Reichstagesdauerte vom 23. März bis zum 20. Juni 1868. In der 6. Sitzungam 9. April kam der Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bundeund den Vereinigten Staaten von Nordamerika zur Verhandlungbetr. die Staatsangehörigkeit derjenigen Personen, welche aus demGebiete des einen Teiles in das des andern einwandern. Nach-dem der Referent, Abg. Meier (Bremen), und der Korreferent,Abg. Schleiden, sowie der Abg. Löwe sich zu der Vorlage ge-äußert hatten, nahm der Bundeskanzler das Wort:
Ich habe, glaube ich, nicht nötig, zur Empfehlungdes Vertrages mich eingehend zu äußern, da es un-zweifelhaft erscheint, daß auch von denjenigen Herren,welche es nicht über sich gewinnen können, eine Regie-rungsvorlage ohne eine gewisse Wertsverminderung vonder Tribüne aus, ohne ein gewisses tiwoo Vamaos an-zunehmen, der Vertrag, so wie er hier ist, angenommenwerden wird, da bei der Schwierigkeit einer Aenderungdes Vertrages doch nur die Wahl zwischen Annahme