II.
Die LandLagssesfwn 1867 — 68.
15. November 1867—29. Februar 1868.
1. Die Redefreiheit der Abgeordneten.
27. November 1867.
Die am 27. November 1867 durch den König in Person er-ösfnete Session des preußischen Landtages war, wie auch die Thron-rede besonders hervorhob, die erste, an welcher die Vertreter derneu erworbenen Provinzen teilnahmen. Ein großer Teil derparlamentarischen Arbeit erstreckte sich daher auf die fernere An-gliederung dieser Landesteile an den altpreußischen Staat, und dierege Beteiligung des Ministerpräsidenten gerade an den hieraufbezüglichen Verhandlungen bedarf somit keiner Erklärung. Sonstsind aus dieser Session besonders noch die Reden über konsti-tutionelle und Parteifragen von hervorragendem Interesse.
Zum erstenmal in dieser Session sprach Graf Bismarck inder 7. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 27. November zu demAnträge des Abg. Lasker, welcher den Artikel 84 der Verfassungdahin abgeändert wissen wollte, daß die Abgeordneten nicht nurfür die in der Kammer ausgesprochenen Meinungen, sondernfür alle Aeußerungen überhaupt unbedingt straflos seien.(Vgl. die Reden in Band 2, II>. 9.) Der Ministerpräsident hieltdiesmal folgende Rede dazu:
Ich kann meinerseits — und ich spreche im Augen-blick nur meine persönliche Ueberzengung, nicht die derKöniglichen Staatsregiernng aus — ich kann meiner-