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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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Die Welfenlegion.

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8. Die Wrlfeulegimr.

29. Icinucir und 13. Februar 1869.

In seiner 40. Sitzung am 29. Januar 1869 trat das Hausder Abgeordneten auf Grund der Beschlüsse seiner Kommission indie Beratung der Verordnung vom 2. Mürz 1868 betreffend dieBeschlagnahme des Vermögens des Königs Georg. Motiviert wardie Verordnung durch die feindselige Haltung des Königs, welcheihren thatsächlichen Ausdruck in der Bildung einer militärisch-organisierten Truppe außerhalb des Bundesgebietes erhielt, die denausgesprochenen Zweck, im Fall gewisser politischer Eventualitätengegen Preußen zur Wiederherstellung des Königreichs Hannoververwendet zu werden. Abg. Windthorst, welcher als Bevollmächtigterdes Königs Georg den Abfindungsvertrag zwischen diesem und derpreußischen Regierung verhandelt und unterzeichnet hatte, bestrittin der genannten Sitzung die Existenz jener Welfenlegion, woraufihm der Ministerpräsident die nachstehende Entgegnung zu teilwerden ließ:

Ich behalte mir vor, in einem späteren Stadiumder Diskussion den juristischen Theorien des Herrn Vor-redners den Standpunkt der politischen Realität gegen-über zu stellen. In diesem Augenblicke will ich michdarauf beschränken, das Material für die weitere Dis-kussion mit einigen Mitteilungen zu vervollständigen, vondenen es «mir leid thut, daß ich sie nicht früher ge-geben habe, dann würde der Herr Vorredner manchenZweifel nicht ausgesprochen haben. Der Herr Vorrednerstellte es als zweifelhaft hin, daß eine hannoverscheLegion, von der er verlangt, daß sie nicht nur militärischorganisiert, sondern auch bewaffnet sei, existiere. Ichglaube, daß dieser Zweifel außer dem Herrn Vorrednerin diesem Saale niemand weiter beigekommen ist, undich habe nicht geglaubt, daß ich dafür noch eine Beweis-führung anzutreteu hätte. Sie erinnern sich, ans den