Das preußische Wahlgesetz.
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lverdm, eine solche Arbeit zu übernehmen, und daß essehr viel schwieriger sein wird, einen Abgeordneten zufinden, daß also der Kreis, innerhalb dessen die Wählergenötigt sind, zu suchen, ein sehr viel kleinerer sein wird.Mit einer zu großen Verlängerung der Landtagssessionkommen wir in eine Situation, die dem büreaukratischenCharakter der Deutschen zwar völlig entspricht, die ichaber doch mit einer lebendigen parlamentarischen Ent-wickelung nicht für verträglich halte. Wir kommen dazu,daß es ein Beruf wird, Abgeordneter zu sein, wie einBerilf, Arzt oder Jurist zu sein; die Thätigkeit nimmtdie Person so ausschließlich in Anspruch, daß nur jemand,der alle seine Lebensverhältnisse darauf zuschneidet undsagt: ich will jetzt gar nichts weiter zu thun haben alsmich mit den Arbeiten der Volksvertretung zu beschäftigen— nur derjenige es auf die Dauer leisten kann; wirkommen schließlich dazu, daß wir eine Berufsklasse vonAbgeordneten erhalten, die aber dann meines Erachtenseinem büreaukratischen Element allmählich viel näherkommen wird, als einer lebendigen, mit dem Volk inununterbrochener Wechselwirkung stehenden Volksvertretung,von der ich mir nichts andres denken kann, als daß sieeine große Anzahl der beschäftigten Klassen des Volkesunmittelbar repräsentiert. Wenn wir bloß auf die Be-wohner Berlins sehen, auf die Rentiers, die in andernLändern, in England, in Frankreich, freilich eine zahl-reichere Klasse als bei uns sind, die Rentiers, welche manin England spezifisch Gentleman nennt, d. h. Leute, dienichts weiter zu thun haben als zu reisen, wenn sie nichtetwa sich ins Parlament wählen lassen (Heiterkeit): dieKlasse ist bei uns glücklicherweise nicht zahlreich, undjemand, der bei uns noch so reich ist, noch so bedeutend.