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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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342 Der preußische Landtag 1868—70.

absolut versagt habe, — die Fundamente unsres Ver-fassungslebens anzufechten, die Legalität ihres Ursprungsauch nur zu kritisieren; das halte ich für so unratsam,daß ich mir trotz der gegebenen Aufforderung, und ob-gleich ich Mitglied des Herrenhauses bin, versage, demHerrn Vorredner (Abg. v. Hennig) auf dieses Gebiet zufolgen. (Bravo!)

Ich habe hier in kurzen Worten nur die Haupt-hindernisse auf seiten der preußischen Verfassung an-geführt, die gegen eine Identifizierung der Abgeordnetenhier und im Reichstage für Preußen sprechen. Ich er-laube mir noch, auf diejenigen zurückzukommen, die aufseiten der Bundespolitik dagegen sprechen. Man könntebei gleichen identischen Wahlkreisen zwei Abgeordnete fürdenselben Kreis wählen, einen für den Landtag, einenfür den Reichstag, was ja sehr häufig derselbe sein kann;aber prinzipiell würde uns das nicht weiter führen. Dennes würde doch eben nicht eine identische Vertretung seinkönnen. Gegen den andern Fall, nur einen zu wählen,der die Geschäfte beider zu besorgen hätte, dagegen mußich mich im Interesse der Bundesarbeiten und der Reichs-lagsmitglieder verwahren. Wir finden vielleicht eine reicheAuswahl solcher Vertreter, die im stände sind, zweiMonate und, wenn das Zollparlament tagt, drei Monateden Parlamentsgeschästeu zu widmen, wenn aber darüberhinaus derselbe Abgeordnete nach einer Landtagssessionvon wenigstens vier Monaten und — wenn wir allePensa erledigen wollen, die uns obliegen — sehr viellängere Zeit beiwohnen soll, so kommen 9 —10 Monatedes Jahres heraus, die der regelmäßigen Thätigkeit einesAbgeordneten gewidmet werden müssen. Es liegt in derNatur der Dinge, daß sehr viel weniger Leute bereit sein