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4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
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Der preußische Landtag 1868—70.

so kleines Land seine Selbständigkeit verteidigt, so möchteich ihn darauf aufmerksam machen, daß er immer nochein Jahr Zeit hat, um zu dieser Frist zu gelangen, dennes sind erst drei Jahre seit der Erwerbung.

Der Antrag Twesten wurde auch in einer etwas modifiziertenForm abgelehnt.

7. Das preußische Wahlgesetz.

28. Januar 1869.

In der 39. Sitzung des Abgeordnetenhauses standen zur Be-ratung die Gesetzentwürfe betr. a) die fernere Geltung der Verord-nung vom 80 Mai 1849 für die Wahlen zum Hause der Abge-ordneten in den durch die Gesetze vom 20. September und 24. De-zember 1866 mit der preußischen Monarchie vereinigten Landes-teilen, 1>) die anderweitige Feststellung der Wahlbezirke für dasHaus der Abgeordneten. Graf Bismarck hielt folgende Rede dazu:

Wenn ich mich als Minister der Vorlage, welche Siediskutieren, angeschlossen habe, ungeachtet der Abneigung,die ich gegen das Dreiklassen-Wahlgesetz bekannt habeund noch hege, so bin ich dazu geleitet worden einmalin Bezug auf die Einteilung der Wahlkreise durch dasVorhandensein der betreffenden Verwaltungskreise, in-dem ich in unsrem staatsrechtlichen Zustande den geeig-netsten Punkt zur Anknüpfung des Wahlrechtes, zurAusübung korporativer Rechte in den einmal bestehen-den Kreisen sehe. Außerdem hat mich ein andres Motivabgehalten und, wie ich aus der bisherigen Diskussionund aus der Stellung der Amendements entnehmenmuß, ein allerdings ungerechtfertigtes; es war eine ge-wisse Scheu, tiefer in die Verfassungsbestimmungen ein-zugreifen, als absolut nötig wäre. Ich habe die Be-