Druckschrift 
4 (1886) Der Bundeskanzler Graf Bismarck : 1867 - 1870
Entstehung
Seite
333
Einzelbild herunterladen
 

Lauenburgs Anteil an der preußischen Staatsschuld 333

verschiedenen Bundesstaaten, soweit dieselben nicht privatrechtlicherNatur und daher von den kompetenten Gerichtsbehörden zu entscheidensind, werden auf Anraten des einen Teils von dem Bundesrateerledigt. — Der Abgeordnete Lasker bezeichnet? die Angelegenheitals eine reine Rechtsfrage, und so lange Lauenburg sich sträube,sich an Preußen anzuschließen, so lange sei Preußen berechtigt,seine regelmäßigen Forderungen geltend zu machen. Graf Bismarckerwiderte:

Als der Herr Vorredner damit begann, diese Rechts-frage zu bezeichnen, gab ich mich der Hoffnung hin, das;er sich wesentlich mit dem von mir angedeuteten Stand-punkte einverstanden erklären würde, indem ich geradeauch den Weg provoziert hatte, auf dem man Rechtsfragenzu entscheiden pflegt. Es hat mich überrascht, daß einso ausgezeichneter Nechtskenner, wie der Herr Vorredner,darauf ein besonderes Gewicht legt, daß die eine Partei,Preußen, sich über ihr Recht ganz klar sei. Das pflegtin allen Prozessen der Fall zu sein, denn sonst würdeman es auf einen Prozeß nicht ankommen lassen. Ichkonnte nicht darauf gefaßt sein, daß der Herr Vorrednerdiese Rechtsfrage zum Nachteil von Lauenburg einfachdurch ein preußisches Gesetz zu entscheiden beabsichtige,wie dasjenige, auf welches hier Bezug genommen ist.Es läge dann noch näher, diese Frage einfach durch denWiener Frieden für entschieden anznsehen. Dieselbe Per-sönlichkeit, welche jetzt Minister von Lauenburg ist, hatden Wiener Frieden unterzeichnet. Ich hatte aber in keinerWeise den Beruf, damals lauenburgische Rechte wahr-zunehmen; es schien unter Umständen, falls die Zukunftsich weniger günstig für uns gestalten sollte, vielleichtnützlich, daß Lauenburg mit Schulden belastet sei, dennjeder mit Schulden belastete Landesteil war leichter zuerwerben und bot eine Handhabe. Ich hatte damals