Lauenburgs Anteil an der preußischen Staatsschuld. 331
ich nicht für richtig; die Regierung auf eine Gewaltthatgegen ein kleines Land anzuweisen, welches allerdings inunfern Händen ist und sich nicht zu wehren vermag, halteich auch nicht für zulässig; das Herzogtum Lauenburghat in keiner Weise uns zur Anwendung von Gewaltberechtigt, es hat eine solche Behandlung von Preußennicht verdient, und je machtloser es ist, sich der Gewaltzu erwehren, desto vorsichtiger, glaube ich, müssen wirin Erwägung seiner Rechte verfahren. Das HerzogtuniLauenburg hat den Vorzug, mit Preußen denselbenSouverän zu haben, den auch ich nur als eine Stufezur vollen Einverleibung ansehe, und die letztere nur alseine Zeitfrage. Es hat ihn von Hause aus mit einernach seiner Kopfzahl erheblichen Schuldenlast bezahlt,indem diejenige Summe, mit welcher der österreichischeAnteil angekauft worden ist, lauenburgische Landesschuldgeworden ist und diese Schulden aus den Kassen desLandes verzinst werden. Es hat außer dieser Verzinsungerhebliche Einnahmen andrer Art opfern müssen, ohnedafür eine Entschädigung zu bekommen, wie sie sonstwohl bei andern Verhältnissen in Aussicht genommenwäre. Ich bemerke beispielsweise: es ist der sehr be-deutende Transitzoll der lauenburgischen Verwaltung ausRücksicht auf den Berliner Verkehr mit Hamburg ohneAnspruch auf Entschädigung fallen gelassen, der sehrwohl in der Lage, in welcher sich der lauenburgischeMinister befand, als Anlaß zu Entschädigungsansprüchenbei dem Beitritt zum Zollverein hätte geltend gemachtwerden können.
Ich möchte also bitten, fordern Sie die preußischeRegierung zu einer Gewaltthat gegen dieses Land nichtauf, zu der ich wenigstens in meiner Stellung die Hand