Lauenburgs Anteil an der preußischen Staatsschuld. 329
hohe Versammlung, diesen Satz nicht als zufällig oder-gleichgültig zu betrachten, sondern die Königliche Staats-regierung legt in ihrer Gesamtheit den größten Wertauf die Beibehaltung des Z 8 in seiner ursprünglichenFassung.
l>. Lauentiurgs Anteil an -er prensnschen Staatsschuld.
9. Januar 1899.
Bei der Beratung des Etats für 1899 stellte und verteidigteder Abg. Tmesten den Antrag, als neuen Einnahmetitel in denEtat einzuschieben- „Beitrag des Herzogtums Lauenburg zur Ver-zinsung und Tilgung der laut Gesetz vom 23. März 1898 über-nommenen Staatsschuld für die Jahre 1898 und 1899 —108,750 Thaler." Der Ministerpräsident und Minister für Lauen-burg, Graf Bismarck, bat um die Ablehnung dieses Antrages:
Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich vielleichtetwas zusammenhanglos in eine Diskussion eingreife, derich bisher nicht habe folgen können. Die Frage, um diees sich handelt, ist die: ist das Herzogtum Lauenburgschuldig, die ihm angesonnene Zahlung resp. Verschuldungzil übernehmen oder nicht? Wenn es schuldig undzahlungsfähig ist, so konnte dieser Posten als ein liquider,als eine Einnahme, die dem Finanzmiuister wirklich zuGebote steht, in das Budget ausgenommen werden; wenndarüber aber auch nur Zweifel sind, deren Erledigungeine gewisse Zeit erfordert, eine Zeit, die vielleicht diesesBudgetjahr überschreitet, danu scheint es mir doch be-denklich, den Herrn Finanzminister auf eine Einnahme-quelle anzuweiseu, welche nicht flüssig ist. Ich setze voraus,daß die Majorität dieser Versammlung, gestützt auf denWiener Friedensvertrag, annimmt, das Herzogtum Lauen-